Gültig für Fahrzeuge mit Fahrzeugpapieren bis 30.9.05
Die empfohlenen Rad-Reifen-Kombinationen gelten nur, sofern die Dimensionen werkseitig in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind oder ein entsprechendes Teilegutachten vorliegt. Bei Rad-Reifen-Kombinationen, die nicht im Fahrzeugschein, -brief eingetragen sind, ist dem Kunden ein entsprechendes Teilegutachten oder eine Freigabebescheinigung auszuhändigen.
Alle hier aufgeführten Rad-Reifen-Kombinationen dürfen ohne weitere Veranlassung nur dann montiert werden, wenn sie in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 20 bis 23 und 33 aufgeführt sind oder die erforderlichen TÜV-Gutachten bereitliegen.
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Gültig für Fahrzeuge mit Fahrzeugpapieren ab 1.10.05
Die empfohlenen Rad-Reifen-Kombinationen gelten nur, sofern die Dimensionen werkseitig in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind oder ein entsprechendes Teilegutachten vorliegt. Bei Rad-Reifen-Kombinationen, die nicht in der Zulassungsbescheinigung und dem CoC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung) eingetragen sind, ist dem Kunden ein entsprechendes Teilegutachten oder eine Freigabebescheinigung auszuhändigen.
Alle hier aufgeführten Rad-Reifen-Kombinationen dürfen ohne weitere Veranlassung nur dann montiert werden, wenn sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Ziffer 15 oder in dem CoC-Papier unter Ziffer 32 und 50 aufgeführt sind oder die erforderlichen TÜV-Gutachten bereitliegen.
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Gültig für alle Fahrzeuge
Die jeweilige Größenbezeichnung der Felge ist nur für die angegebenen Fahrzeugbaureihen verbindlich. Abweichungen an der Kontur des Rades oder der Bremsanlage können trotz gleicher Nennmaße bei einer anderen Baureihe zum Anstreifen an tangierenden Bauteilen führen und damit die Betriebssicherheit beeinträchtigen.
Bei Rad-Reifen-Kombinationen, die Umbaumaßnahmen an der Karosserie und/oder am Fahrwerk bedürfen, ist in der
Bundesrepublik Deutschland eine Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation erforderlich.
Alle Rad-Reifen-Kombinationen sind ohne besonderen Hinweis für Schneekettenbetrieb zulässig.
Die Auflistung der empfohlenen Reifenfabrikate erfolgt alphabetisch und stellt keine Wertigkeit dar.
| Eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit bei Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex V | ||
Reifen auf Scheibenrad | Empfohlene Reifenfabrikate | Hinweis/Bescheinigungen | |
245/40 R 18 93 V M&S auf 8J x 18 H2 ET 30 oder 8,5J x 18 H2 ET 39 | 1 DUNLOP SP Winter Sport M2 2 MICHELIN Pilot Alpin | 1 — 2 — | |
245/40 R 18 97 V XL M&S auf 8J x 18 H2 ET 30 oder 8,5J x 18 H2 ET 38 |
1 CONTINENTAL Winter Contact TS 790 2 CONTINENTAL Winter Contact TS 810 S MO 3 DUNLOP SP Winter Sport M3 4 PIRELLI W 240 Sottozero | Kein Schneekettenbetrieb an der Vorderachse zulässig. An der Hinterachse ist die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten möglich. 1 — 2 — 3 — 4 — | |
245/35 R 19 93 V XL M&S auf 8J x 19 H2 ET 31 |
1 PIRELLI Winter 240 Sottozero MO | Kein Schneekettenbetrieb an der Vorderachse zulässig. An der Hinterachse ist die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten möglich. 1 — | |
Vorderachse 245/35 R 19 93 V XL M&S auf 8,5J x 19 H2 ET 30 Hinterachse 275/30 R 19 96 V XL M&S auf 9,5J x 19 H2 ET 31 |
1 CONTINENTAL Winter Contact TS 810 S MO | Kein Schneekettenbetrieb zulässig. 1 — |
Referenzierte Dokumente
- ah4010p102003a Eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit bei Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex V