GF07.61-P-3019MOR | Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung ME Funktion | 21.2.08 |
MOTOR 275.954 im TYP 230.477 ab Modell-J. 09 /AEJ 08 MOPF
MOTOR 275.981 im TYP 230.479 ab Modell-J. 09 /AEJ 08 MOPF
Funktionsvoraussetzungen Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung allgemein
Kl. 87M EIN (Motorsteuerung EIN)
Motor läuft
Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung allgemein
Bei Fahrzeugen mit entsprechender Motorleistung wird die Höchstgeschwindigkeit vom Steuergerät ME (N3/10) auf 250 km/h begrenzt.
Die Information über die Fahrzeuggeschwindigkeit erhält das Steuergerät ME über den Motorraum-CAN (CAN C) vom Steuergerät ESP, PML und BAS (N47-5).
Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung Funktionsablauf
Beim Erreichen von 250 km/h werden vom Steuergerät ME der Öffnungswinkel der Drosselklappe vom Stellglied Drosselklappe (M16/6) und die Einspritzzeiten der Kraftstoff-Einspritzventile (Y62) verringert.
Durch diese Maßnahmen erfolgt die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung komfortabel durch eine Reduzierung des Motordrehmoments.
Referenzierte Dokumente
- gf0703p6010mor Kraftstoff-Einspritzventile Bauteilbeschreibung
- gf0761p6000mor Steuergerät ME Bauteilbeschreibung
- gf3020p2020mor Stellglied Drosselklappe Bauteilbeschreibung
- pe0761p277997kc Funktionsschema Elektrik Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung