bb0040p0001a

Vorwort

Typ bb · Thema 00.40 · Version 0129 · 2010-12-09

Gültig für: TYP alle

Einordnung

Funktionsgruppe 0 Gesamt › 00 Gesamt-Fahrzeug › 00.40 Betriebsstoffe — Baureihe 900 (Baumuster 9**) · Baureihe 902 (Baumuster 9**) · Baureihe 904 (Baumuster 918, 919, 924, 925, 938, 943, 957) · Baureihe 906 (Baumuster 917, 918, 924, 953)

Gilt auch für Motoren/Getriebe: 139 ***, 254 ***, 256 ***, 272 ***, 276 ***, 282 ***, 457 9**, 541 9**, 542 9**, 608 ***, 700 4**, 700 420, 700 421, 700 422, 700 423, 715 3**, 715 5**, 722 6**, 722 9**, 724 ***, 724 0**, 724 033, 724 044, 724 045, 724 1**, 724 103, 724 114, 724 115, 724 120, 725 ***, 725 0**, 725 035, 725 037, 725 038, 725 085, 725 1**, 739 390, 739 391, 739 395, 739 396, 739 397, 739 398, 739 399, 740 698, 743 3**, 743 4**, 743 498, 746 971, 924 9**, 924 910, 925 9**, 926 9**

BB00.40-P-0001A

Vorwort

9.12.10

TYP alle

Allgemeine Hinweise

Freigabeverpflichtungen für Betriebsstoffe

Die Daimler AG führte zum 01.08.2008 die zeitliche Befristung von MB-Freigaben für Motoröle auf 5 Jahre ein. Der Vertrag "Freigabeverpflichtungen für Betriebsstoffe" wurde daher modifiziert, siehe hierzu § 13 bis 15.

- Neufreigaben für Originale erhalten eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ab Freigabedatum

- Reblends und Rebrands sind an die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Originals gekoppelt und haben daher eine Gültigkeit von maximal 5 Jahren

- Das Erlöschen der MB-Freigabe für ein Original hat zwangsläufig das Erlöschen aller abhängigen Reblends und Rebrands zur Folge

Konservierungsvorschriften
Die Konservierungsvorschriften wurden neu überarbeitet und aufgeteilt in PKW - BeVo 381 und NFZ - BeVo 382 (neues Blatt)

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Womit befassen sich die "MB BeVo" (Mercedes-Benz Betriebsstoff-Vorschriften)?

Die vorliegenden Betriebsstoff-Vorschriften befassen sich mit den Betriebsstoffen (Kraftstoffen, Ölen, Fetten, Kühlmitteln, Konservierungsmitteln, Bremsflüssigkeiten, etc.), die für Mercedes-Benz -, Maybach- und Smart-Fahrzeuge sowie Mercedes-Benz-Aggregate notwendig sind.

Die geprüften und zur Verwendung freigegebenen Betriebsstoffe sind mit ihren Markennamen aufgeführt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Markennamen auf den Gebinden und in den Verkaufsunterlagen der Firmen mit den in den Betriebsstoff-Vorschriften angegebenen Markennamen eindeutig und vollständig übereinstimmen. Ein bereits geringfügig anderer Namen, sei es auch nur ein Buchstabe, kann eine vollständig andere Qualität bedeuten.

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Verfügbarkeit der gelisteten Produkte:

Die bei den Lieferfirmen angegebenen Städte und Länder bedeuten nicht, dass der Betriebsstoff nur in dem angegebenen Land freigegeben ist. Bei exakt gleichem Markennamen gilt die Freigabe auch in anderen Ländern, unabhängig davon, wo das freigegebene Produkt hergestellt oder vertrieben wird. Die auf den einzelnen Blättern angegebenen Firmen sind jedoch der Daimler AG gegenüber verantwortlich, dass die Freigabeverpflichtungen weltweit eingehalten werden.

Außerdem enthalten die Betriebsstoff-Vorschriften wichtige Informationen über Betriebsstoffe, die als Grundlage für fachkundige Beratung der Kunden wichtig sind.

Geltungsbereich:

Für Mercedes-Benz-Fahrzeuge ist die Verwendung freigegebener Betriebsstoffe grundlegender Bestandteil der Gewährleistungsbedingungen!

Wo finden Sie die MB BeVo noch?

Durch Qualitätsänderungen, neue Produktfreigaben und technische Änderungen können zwischen dem vorliegenden Stand der Betriebsstoff-Vorschriften und den tatsächlichen Produktfreigaben Abweichungen bestehen. Der aktuelle Stand der Betriebsstoff-Vorschriften wird im Werkstatt-Informations-System (WIS) und im Standardinformationssystem der Daimler AG (SIS) bekannt gegeben.

Änderungen:

Die Daimler AG behält sich vor, Änderungen zu jeder Zeit und ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

Kontakt:

Für weitergehende Auskünfte, Hinweise und Anregungen bezüglich Betriebsstoffen und Betriebsstoff-Vorschriften wenden Sie sich an:

Daimler AG

Abteilung Betriebsstoffe

HPC: C 401

70546 Stuttgart