Allgemeine Hinweise
Freigabeverpflichtungen für Betriebsstoffe
Die Daimler AG führte zum 01.08.2008 die zeitliche Befristung von MB-Freigaben für Motoröle auf 5 Jahre ein. Der Vertrag "Freigabeverpflichtungen für Betriebsstoffe" wurde daher modifiziert, siehe hierzu § 13 bis 15.
- Neufreigaben für Originale erhalten eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ab Freigabedatum
- Reblends und Rebrands sind an die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Originals gekoppelt und haben daher eine Gültigkeit von maximal 5 Jahren
- Das Erlöschen der MB-Freigabe für ein Original hat zwangsläufig das Erlöschen aller abhängigen Reblends und Rebrands zur Folge
Konservierungsvorschriften
Die Konservierungsvorschriften wurden neu überarbeitet und aufgeteilt in PKW - BeVo 381 und NFZ - BeVo 382 (neues Blatt)
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Womit befassen sich die "MB BeVo" (Mercedes-Benz Betriebsstoff-Vorschriften)?
Die vorliegenden Betriebsstoff-Vorschriften befassen sich mit den Betriebsstoffen (Kraftstoffen, Ölen, Fetten, Kühlmitteln, Konservierungsmitteln, Bremsflüssigkeiten, etc.), die für Mercedes-Benz -, Maybach- und Smart-Fahrzeuge sowie Mercedes-Benz-Aggregate notwendig sind.
Die geprüften und zur Verwendung freigegebenen Betriebsstoffe sind mit ihren Markennamen aufgeführt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Markennamen auf den Gebinden und in den Verkaufsunterlagen der Firmen mit den in den Betriebsstoff-Vorschriften angegebenen Markennamen eindeutig und vollständig übereinstimmen. Ein bereits geringfügig anderer Namen, sei es auch nur ein Buchstabe, kann eine vollständig andere Qualität bedeuten.
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Verfügbarkeit der gelisteten Produkte:
Die bei den Lieferfirmen angegebenen Städte und Länder bedeuten nicht, dass der Betriebsstoff nur in dem angegebenen Land freigegeben ist. Bei exakt gleichem Markennamen gilt die Freigabe auch in anderen Ländern, unabhängig davon, wo das freigegebene Produkt hergestellt oder vertrieben wird. Die auf den einzelnen Blättern angegebenen Firmen sind jedoch der Daimler AG gegenüber verantwortlich, dass die Freigabeverpflichtungen weltweit eingehalten werden.
Außerdem enthalten die Betriebsstoff-Vorschriften wichtige Informationen über Betriebsstoffe, die als Grundlage für fachkundige Beratung der Kunden wichtig sind.
Geltungsbereich:
Für Mercedes-Benz-Fahrzeuge ist die Verwendung freigegebener Betriebsstoffe grundlegender Bestandteil der Gewährleistungsbedingungen!
Wo finden Sie die MB BeVo noch?
Durch Qualitätsänderungen, neue Produktfreigaben und technische Änderungen können zwischen dem vorliegenden Stand der Betriebsstoff-Vorschriften und den tatsächlichen Produktfreigaben Abweichungen bestehen. Der aktuelle Stand der Betriebsstoff-Vorschriften wird im Werkstatt-Informations-System (WIS) und im Standardinformationssystem der Daimler AG (SIS) bekannt gegeben.
Änderungen:
Die Daimler AG behält sich vor, Änderungen zu jeder Zeit und ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Kontakt:
Für weitergehende Auskünfte, Hinweise und Anregungen bezüglich Betriebsstoffen und Betriebsstoff-Vorschriften wenden Sie sich an:
Daimler AG
Abteilung Betriebsstoffe
HPC: C 401
70546 Stuttgart