Explosionsgefahr durch Kraftstoffdämpfe, Vergiftungsgefahr durch Einatmen von
Verbrennungsgasen und Verletzungsgefahr durch Verbrennungen während oder nach
dem Heizbetrieb
Typ as · Thema 83.70 · Version 0131 · 2019-11-06
Gültig für: Typ alle (BUS, GW, LKW, Leichte Transporter, PKW, Schwere Transporter) mit Zuheizer, Zusatzheizung oder Standheizung
Explosionsgefahr durch Kraftstoffdämpfe, Vergiftungsgefahr durch Einatmen von Verbrennungsgasen und Verletzungsgefahr durch Verbrennungen während oder nach dem Heizbetrieb
Stand-, Zusatzheizung oder Motor mit Zuheizer nicht in geschlossenen Räumen oder während des Tankens in Betrieb nehmen. Heizgerät nach dem Betrieb abkühlen lassen und Schutzhandschuhe tragen.
Gefahr
Typ
alle (BUS, GW, LKW, Leichte Transporter, PKW, Schwere Transporter)
mit Zuheizer, Zusatzheizung oder Standheizung
Mögliche Gefahren
Explosionsgefahr
Durch den Heizbetrieb während des Tankens.
Vergiftungsgefahr
Die bei der Verbrennung im Heizgerät entstehenden Gase sind gesundheitsschädlich und können beim Betrieb des Heizgerätes in geschlossenen Räumen, z.B. Werkhallen oder Garagen, Vergiftungserscheinungen auslösen, die bis zur Bewusstlosigkeit führen können.
Verbrennungsgefahr
Am Gehäuse des Heizgerätes und am Abgasaustritt besteht während und nach dem Heizbetrieb erhöhte Verbrennungsgefahr.
Verhaltensregeln/Schutzmaßnahmen
Den Motor mit Zuheizer nicht in geschlossenen Räumen in Betrieb nehmen.
Die Stand- oder Zusatzheizung darf an Tankstellen oder im Bereich von Tankanlagen wegen Explosionsgefahr durch Kraftstoffdämpfe grundsätzlich nicht in Betrieb genommen oder betrieben werden.
Das Heizgerät darf zur Funktionsprüfung oder zur Prüfung des Abgaswertes nur in Räumen mit einer geeigneten Abgasabsauganlage für Motor und Heizgerät in Betrieb genommen werden.
Bei Arbeiten, Heizgerät abkühlen lassen oder Schutzhandschuhe tragen.