AS20.00-B-0001-01A | Verletzungsgefahr an Haut und Augen durch Verbrühen mit herausspritzender, heißer Kühlflüssigkeit. Vergiftungsgefahr durch Verschlucken von Kühlflüssigkeit | Die Kühlanlage nur öffnen, wenn die Temperatur unter 90°C liegt. Den Deckel langsam öffnen und den Überdruck ablassen lassen. Kühlmittel sollte nicht in Behälter für Getränke eingelegt werden. Handschuhe, angemessene Kleidung und eine Schutzbrille tragen. | Gefahr |
Verletzungsgefahr
Mit dem Aufheizen des Motors wird die Kühlanlage unter Druck gesetzt. Beim plötzlichen Öffnen besteht eine Verbrennungsgefahr durch den Austritt von Dampf oder überhitztem Kühlmittel.
Vergiftungsgefahr
Bei versehentlichem Verschlucken des Kühlmittels können Vergiftungssymptome wie Kopfschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Atemstillstand, Ohnmacht, Erbrechen und Krampfanfälle auftreten.
Schutzmaßnahmen und Sicherheitsverfahren:
Die Kühlanlage auf eine Temperatur unter 90°C abkühlen lassen.
Den Deckel des Kühlmittelbehälters langsam öffnen. Bei herkömmlichen Deckeln bis zur ersten Passung und bei Gewindedeckeln ungefähr Umdrehung drehen und den Überdruck ablassen lassen, dann diesen bis zum Ausbau drehen.
Handschuhe, angemessene Kleidung und eine Schutzbrille tragen.
Kühlmittel niemals in Getränkebehältern lagern.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Bei Verbrennungen die betroffene Hautstelle mit reichlich fließendem Wasser abwaschen und mit steriler Gaze abdecken.
Viel Wasser mit Aktivkohlezusatz trinken.
Bei schweren Verbrennungen oder Verschlucken von Kühlmittel ärztlichen Rat einholen.