L97.20-0006-09
Hohlraumkonservierung nach Reparatur des Längsträgerteilstücks, der Reparatur Radeinbau vorne links mit Längsträger, A-Säule und Stirnwand oder der Reparatur der A-Säule.
L97.20-0011-09
Hohlraunkonservierung nach Reparatur der Führungsschiene.
L97.20-0016-09
Hohlraumkonservierung nach Reparatur eines Seiten- oder Heckschadens.
L97.20-0019-09
Hohlraumkonservierung nach Reparatur eines Seiten- oder Heckschadens.
L97.20-0022-07
Hohlraumkonservierung nach Reparatur eines Front-, Seiten- oder Heckschadens.
L97.20-0023-11
Hohlraumkonservierung nach Erneuerung des Daches.
L97.20-0030-09
Hohlraumkonservierung der Anbauteile, dargestellt im ausgebauten Zustand.
Bild-Pos, etc. | Arbeits-Hinweise | ||
Gefahr! | Explosions- und Vergiftungsgefahr durch Lösungsmitteldämpfe und Gase. Verletzungsgefahr an Augen und Haut beim Verarbeiten von Korrosionsschutzmitteln | Korrosionsschutz nicht auf Flammen oder glühende Körper sprühen und von Zündquellen fernhalten. Verarbeitung in gut durchlüfteten Räumen, Atemschutz tragen. | |
| Verarbeitungshinweise zur Hohlraumkonservierung |
Referenzierte Dokumente
- ap9720p064001a Verarbeitungshinweise zur Hohlraumkonservierung
- as9700z000101a Explosions- und Vergiftungsgefahr durch Lösungsmitteldämpfe und Gase. Verletzungsgefahr an Augen und Haut beim Verarbeiten von Korrosionsschutzmitteln