ar9160p061105rt

Zünden von Airbag- Einheiten bei nicht vorhandener Zündeinrichtung

Typ ar · Thema 91.60 · Version 0100 · 2005-06-15

Gültig für: TYP 251 Nicht gültig für '

Einordnung

Funktionsgruppe 3 Aufbau › 91 Sitze, Liegen, Rückhaltesystem › 91.60 Airbag, Fußgängerschutz — Baureihe 251

EinPAS 27 Passive Sicherheit/Rückhaltesysteme › 27.16 Airbag › 27.16.20 Airbag — Baureihe 251

AR91.60-P-0611-05RT

Zünden von Airbag- Einheiten bei nicht vorhandener Zündeinrichtung

Gefahr!

Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten

Airbag-Einheiten mit Austrittsfläche nach oben lagern, keinen Temperaturen über 100 °C aussetzen. Bei Arbeiten an diesen Einheiten Stromzufuhr unterbrechen.

AS91.00-Z-0001-01A

Hinweise zum kontrollierten Zünden von Airbag-, Sidebag- und Gurtstraffer-Einheiten

AH91.60-P-0611-02P

Zündkabel zum Zünden von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

WF58.50-P-9160-02A

Hinweise zur Entsorgung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

OS91.00-P-0001-01A

Anwendung der selbst anzufertigenden Zündkabel

1 Zündkabel von mindestens 10 m Länge mit Druckschalter anfertigen.

2 2-polige Steckkupplung in die entsprechende Airbag-Einheit einstecken.

3 Zündkabel an Batterie anschließen.

4 Beide Druckschalter gleichzeitig drücken.

5 Bei Airbag-Einheiten mit zwei Zündpillen müssen beide gezündet werden. Dazu sind die Arbeitsschritte 2 bis 4 nach Umstecken des Zündkabels auf die zweite Zündpille zu wiederholen.

Sicherheitsabstand von 10 m einhalten, um ein Verletzungsrisiko zu vermeiden.

Referenzierte Dokumente