AR91.60-P-0611-05RT | Zünden von Airbag- Einheiten bei nicht vorhandener Zündeinrichtung | ||
Gefahr! | Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten | Airbag-Einheiten mit Austrittsfläche nach oben lagern, keinen Temperaturen über 100 °C aussetzen. Bei Arbeiten an diesen Einheiten Stromzufuhr unterbrechen. | |
| Hinweise zum kontrollierten Zünden von Airbag-, Sidebag- und Gurtstraffer-Einheiten | ||
| Zündkabel zum Zünden von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten | ||
| Hinweise zur Entsorgung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten |
Anwendung der selbst anzufertigenden Zündkabel
1 Zündkabel von mindestens 10 m Länge mit Druckschalter anfertigen.
2 2-polige Steckkupplung in die entsprechende Airbag-Einheit einstecken.
3 Zündkabel an Batterie anschließen.
4 Beide Druckschalter gleichzeitig drücken.
5 Bei Airbag-Einheiten mit zwei Zündpillen müssen beide gezündet werden. Dazu sind die Arbeitsschritte 2 bis 4 nach Umstecken des Zündkabels auf die zweite Zündpille zu wiederholen.
Sicherheitsabstand von 10 m einhalten, um ein Verletzungsrisiko zu vermeiden.
Referenzierte Dokumente
- ah9160p061102p Hinweise zum kontrollierten Zünden von Airbag-, Sidebag- und Gurtstraffer-Einheiten
- as9100z000101a Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten
- os9100p000101a Hinweise zur Entsorgung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten
- wf5850p916002a Zündkabel zum Zünden von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten