ar9140p061105rt

Zünden von Gurtstraffer-Einheiten bei nicht vorhandener Zündeinrichtung

Typ ar · Thema 91.40 · Version 0101 · 2006-02-15

Gültig für: TYP 164, 251

Einordnung

Funktionsgruppe 3 Aufbau › 91 Sitze, Liegen, Rückhaltesystem › 91.40 Sicherheitsgurte, Gurtstraffer — Baureihe 164 · Baureihe 251

EinPAS 27 Passive Sicherheit/Rückhaltesysteme › 27.17 Rückhaltesystem › 27.17.20 Sicherheitsgurt/Gurtschloss/Gurtstraffer — Baureihe 164 · Baureihe 251

AR91.40-P-0611-05RT

Zünden von Gurtstraffer-Einheiten bei nicht vorhandener Zündeinrichtung

Gefahr!

Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten

Airbag-Einheiten mit Austrittsfläche nach oben lagern, keinen Temperaturen über 100 °C aussetzen. Bei Arbeiten an diesen Einheiten Stromzufuhr unterbrechen.

AS91.00-Z-0001-01A

Hinweise zum kontrollierten Zünden von Airbag-, Sidebag- und Gurtstraffer-Einheiten

AH91.60-P-0611-02P

Zündkabel zum Zünden von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

WF58.50-P-9160-02A

Hinweise zur Entsorgung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

Alle Typen

OS91.00-P-0001-01A

Anwendung der selbstanzufertigenden Zündkabel

1 Zündkabel von mindestens 10 m Länge mit Druckschalter anfertigen.

2 2-polige Steckkupplung an die entsprechende Gurtstraffer- Einheit aufstecken.

3 Zündkabel an Batterie anschließen.

4 Beide Druckschalter gleichzeitig drücken.

Sicherheitsabstand von 10 m einhalten.

Referenzierte Dokumente