W03.30-A000-78
1 | Zahnkranz | A | Bohrung (für Gewinde M10x1,5, zur Aufnahme der Kupplungsdruckplatte) | B | Schwungrad-Ø (zur Aufnahme des Zahnkranzes) | ||
2 | Schwungrad |
Warnung | Verletzungsgefahr an Haut und Augen durch den Umgang mit heißen oder glühenden Gegenständen | Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und ggf. Schutzbrille tragen. | |
| Ausbauen | ||
1 | Schwungrad (2) ausbauen. | ||
| Zerlegen | ||
2 | Schwungrad (2) unterlegen. | ||
3 | Zahnkranz (1) mit einem Schweißbrenner schnell erwärmen und vom Schwungrad (2) mit geeignetem Dorn herunterschlagen. | ||
| Messen | ||
4 | Den Zahnkranzinnendurchmesser und Schwungrad-Ø am Schwungrad (2) messen und Überdeckung zwischen Zahnkranz (1) und Schwungrad (2) errechnen. | Ggf. Schwungrad (2) erneuern oder den Durchmesser des Schwungrads (2) zur Aufnahme des Zahnkranzes (1) auf das nächste Abmaß nacharbeiten und neuen Zahnkranz (1) mit entsprechendem Abmaß auswählen. | |
Schwungrad-Ø | |||
Zahnkranz-Innen-Ø | |||
Überdeckung zwischen Starterzahnkranz und Schwungrad | |||
| Zusammenbauen | ||
5 | Neuen Zahnkranz (1) auf eine Aufziehtemperatur von 200 bis 230 °C erwärmen. | Aufziehtemperatur mit einem handelsüblichen Temperaturmessgerät messen. | |
6 | Zahnkranz (1) bis zur Anlagefläche auf das Schwungrad (2) auflegen. | Zahnkranz (1) mindestens 2 min abkühlen lassen und dann Zahnkranz (1) mit Messingdorn nachsetzen. | |
7 | Durch die Bohrungen (A) Zentrierungen am Zahnkranz (1) anbringen. | Einen Bohrer Ø 11,0 mm verwenden. | |
8 | Kernlochbohrungen für das Gewinde im Zahnkranz (1) vorbohren. | Einen Bohrer Ø 4,5 mm verwenden. | |
9 | Kernlochbohrungen für das Gewinde im Zahnkranz (1) auf das Endmaß bohren. | Einen Bohrer Ø 8,5 mm verwenden. | |
10 | Schwungrad (2) wenden und Kernlochbohrungen im Zahnkranz (1) anfasen. | ||
11 | In allen Kernlochbohrungen im Zahnkranz (1) ein Gewinde schneiden. | Einen Gewindeschneider M10x1,5 verwenden. | |
| Einbauen | ||
12 | Schwungrad (2) einbauen. |
Referenzierte Dokumente
- ar0330w8002s Schwungrad aus-, einbauen
- as0000z000201a Verletzungsgefahr an Haut und Augen durch den Umgang mit heißen oder glühenden Gegenständen