P47.20-0221-06
Dargestellt Typ 124 (Kraftstoffpumpenpaket mit zwei Kraftstoffpumpen)
011 Klemme
52 Kraftstoff-Druckschlauch
53 Kraftstoff-Saugschlauch
55 Kraftstoff-Filter
56 Kunststoff-Folie
56a Kunststoffhülse
57 Halter
57/1 Schraube
57/3 Schraube
59 Hohlschraube
62 Dichtring
69 Schutzkasten
| Aus-, Einbauen und Erneuern | ||
Gefahr! | Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff. | Feuer, Funken, offenes Licht und Rauchen verboten. Beim Umgang mit Kraftstoff Schutzkleidung tragen. | |
1 | Überdruck im Kraftstoffbehälter abbauen | Verschlußdeckel öffnen | |
2 | Kraftstoff-Saugschlauch (53) und Kraftstoff-Druckschlauch (52) abklemmen | | |
3 | Kraftstoff-Druckschlauch (52) am Kraftstoff-Filter abschließen | Doppel-Gewindestutzen gegenhalten | |
4 | Neuen Kraftstoff-Filter mit Kunststoff-Folie (56) einsetzen | Kunststoff-Folie bzw. Kunststoffhülse so einbauen, daß sie auf beiden Seiten des Halters (57) übersteht. Direkte Berührung zwischen Halter und Kraftstoff-Filter kann zu Kontaktkorrosion führen. | |
Gefahr! | Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor | Fahrzeug gegen selbsttätiges Anfahren sichern. | |
5 | Motor starten, Dichtheit der Kraftstoffanlage prüfen |
Kraftstoffpumpe
Nummer | Benennung | Motor | |
BA47.20-P-1001-01B | Hohlschraube Kraftstoffleitung an Kraftstoffpumpe oder Kraftstoffilter | Nm | 27 |
Kraftstoffpumpe
Nummer | Benennung | Motor 104, 119, 120 | |
BA47.20-P-1001-01A | Hohlschraube Kraftstoffleitung an Kraftstoffpumpe oder Kraftstoffilter | Nm | 27 |
000 589 40 37 00
Klemme
Referenzierte Dokumente
- as0000z000501a Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor
- as4700z000101a Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff