1 | Entwässerungsventil |
D47.20-1141-04
Gefahr | Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff | Feuer, Funken, offenes Licht und Rauchen verboten. Kraftstoffe nur in geeignete und entsprechend gekennzeichnete Behältnisse einfüllen. | |
Entwässern | |||
1 | Zusatzheizung ausschalten | TYP 909 mit CODE H11 (Warmluft-Zusatzheizung) TYP 909 mit CODE H12 (Warmwasser-Zusatzheizung) TYP 909 mit CODE HZ5 (Warmwasser-Zusatzheizung mit Zeitschaltuhr 10 kw) TYP 909 mit CODE HZ9 (Zuheizer) | |
2 | Geeignetes Gefäß unter das Entwässerungsventil (1) stellen | ||
3 | Wasser-Kraftstoff-Gemisch ablassen | Hierzu Zündung einschalten, Entwässerungsventil (2) sofort öffnen und ca. 0,2 l Wasser-Kraftstoff-Gemisch ablassen. Die Kraftstoffpumpe schaltet nach 30 Sekunden ab. | |
4 | Entwässerungsventil (1) schließen | ||
5 | Zündung ausschalten | ||
6 | Gefäß mit aufgefangenem Wasser-Kraftstoff-Gemisch aus Motorraum entfernen | Wasser-Kraftstoff-Gemisch umweltgerecht entsorgen. | |
| Prüfen | ||
7 | Kontrollleuchte des Kraftstofffilters auf Erlöschen prüfen | ||
Ggf. Entwässerungsvorgang wiederholen. | |||
Warnung | Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor | Fahrzeug gegen selbsttätiges Anfahren sichern. Geschlossene und eng anliegende Arbeitskleidung tragen. Nicht an heiße oder rotierende Teile greifen. | |
8 | Dichtheit des Entwässerungsventils (1) bei laufendem Motor prüfen | Nur Sichtprüfung. |
Referenzierte Dokumente
- ap5400d545101r Kontrollleuchten prüfen
- as0000z000501a Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor
- as4700z000101a Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff