Bei Betätigen des Handbremshebels der Feststellbremse nach 5 bis 6 Rasten muss eine Bremswirkung feststellbar sein.
Bei Typen mit einem zulässigen Gesamtgewicht kleiner oder gleich 3,5 t darf die Abweichung maximal 50 %, bezogen auf den jeweils höheren Wert, betragen.
Bei Typen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf die Abweichung maximal 30 %, bezogen auf den jeweils höheren Wert, betragen.
Bei der Federspeicherfeststellbremse muss das Feststellbremsventil in kleinen, fein dosierten Schritten betätigt werden.
Bei Abweichungen von den im Arbeitstext aufgeführten Prüfangaben muss gegen gesonderten Auftrag die Ursache festgestellt und beseitigt werden.