Hinweis | Eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit bei Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex V | ||
Hinweis | Hinweise Reifen/Scheibenräder | ||
| Prüfen | ||
1 | Die Reifen auf Beschädigungen und eingedrungene Fremdkörper an der Lauffläche und den Seitenwänden (außen und innen) prüfen. | ||
2 | Abnutzungsbild der Reifen prüfen. | ||
3 | Reifenprofiltiefe der Reifen messen und notieren. | Die gesetzliche Mindestprofiltiefe der Reifen darf nicht unterschritten werden. Aus Sicherheitsgründen sollten die Reifen schon früher ausgetauscht werden, Sommerreifen bei ca. 2 bis 3 mm Reifenprofiltiefe, Winterreifen bei ca. 4 mm Reifenprofiltiefe. |
Referenzierte Dokumente
- ah4010p102003a Eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit bei Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex V
- ah4010p941101a Hinweise Reifen/Scheibenräder