Hinweise zur Wegfahrsperre
Bei Fahrzeugen des Typs 638 kann als Sonderausstattung ein Fahrberechtigungssystem der Stufe 2b (FBS 2b) verbaut werden. Die Funktionen Wegfahrsperre und Funkfernbedienung für Zentralverriegelung (FFB) sind bei dieser Fahrberechtigungsstufe im selben Steuergerät untergebracht, funktionell aber entkoppelt. Die Wegfahrsperre wird über einen im Schlüssel integrierten Transponder deaktiviert. Die Funkfernbedienung (FFB) betätigt die Zentralverriegelung. Die Wegfahrsperre ist mit und ohne FFB erhältlich.
Die Wegfahrsperre dient dazu, das Starten des Motors durch Unberechtigte zu verhindern. Dies wird durch einen Eingriff in die elektronische Motorsteuerung erreicht. Bei Fahrzeugen ohne elektronische Motorsteuerung wird die Kraftstoffzufuhr durch ein Abschaltventil gesperrt.
Je nach verbautem Motor besteht das Fahrberechtigungssystem aus dem Motorsteuergerät (Motor 111) oder dem Abschaltventil Fahrberechtigungsystem (ASF bei Motor 601) und dem Steuergerät FBS (Wegfahrsperre mit oder ohne Funkfernbedienung für Zentralverriegelung).
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Die beiden Varianten unterscheiden sich durch die Art der Kommunikation zwischen dem Steuergerät FBS und dem Motorsteuergerät oder dem Abschaltventil Fahrberechtigungssystem (ASF). Bei der Variante mit elektronischer Einspritzung (Motor 111) erfolgt die Kommunikation zwischen dem Motorsteuergerät und dem Steuergerät FBS über ein PWM Signal. Bei der Variante mit ASF (Motor 601) erfolgt die Kommunikation zwischen Steuergerät ASF und Steuergerät FBS über den CAN-Bus.
Die Wegfahrsperre wird über einen im mechanischen Schlüssel integrierten Transponder, der über eine auf dem Lenkschloß angebrachten Spule mit dem Steuergerät FBS kommuniziert, deaktiviert. Die Wegfahrsperre ist von der Funktion der Funkfernbedienung (FFB) entkoppelt. Bei Ausfall des Senderschlüssels (z.B. Batterie im Senderschlüssel leer) kann das Fahrzeug dennoch mechanisch geöffnet und mit dem Zündschlüssel gestartet werden (evtl. EDW entschärfen). Die Wegfahrsperre ist selbstschärfend. Wird z.B. beim Tankstop der Zündschlüssel abgezogen (Zündung: AUS), ist die Wegfahrsperre aktiviert, ohne daß das Fahrzeug über die FFB verriegelt wurde.
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Funktionshinweise Wegfahrsperre
Das System Wegfahrsperre mit Transponder besteht aus der Steuerelektronik am Fahrzeug, dem klappbaren Fahrzeugschlüssel mit integriertem Sender für die Funkfernbedienung (falls verbaut) und dem ebenfalls integrierten Transponderbaustein. Mit der Funkfernbedienung wird die Zentralverriegelung ferngesteuert. Ist das Fahrzeug mit einer serienmäßigen Einbruch- Diebstahl- Warnanlage (EDW) ausgestattet, wird auch diese mit der Funkfernbedienung aktiviert oder deaktiviert. Die Funktionen "Funkfernbedienung" und "Wegfahrsperre" sind zwar im selben Steuergerät untergebracht, funktionell aber entkoppelt.
Nach Aktivieren des Fahrberechtigungssystems setzt das Motorsteuergerät die Einspritzanlage außer Funktion oder sperrt das Abschaltventil die Kraftstoffzufuhr zur mechanischen Einspritzung. Die Aktivierung erfolgt bei Ausschalten der Klemme15. Die Deaktivierung erfolgt über das Transpondersystem. Bei Startanforderung (Zündung: EIN) wird die Transponderspule und dadurch induktiv auch der Transponder im Schlüssel mit Energie versorgt. Der Transponder im Schlüssel sendet den in ihm gespeicherten Code an das Steuergerät FBS. Ist der Schlüssel als gültig erkannt, wird ein Motorfreigabevorgang eingeleitet.
Die Startfreigabe erfolgt über ein PWM-Signal (Motor 111) zum Motorsteuergerät oder über eine CAN-Verbindung (Motor 601) zum Abschaltventil Fahrberechtigungsystem (ASF).
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Bei der CAN-Version sind das Steuergerät FBS und das Motorsteuergerät ASF fest durch einen Identifizierungungscode einander zugeordnet.
Diese Identifizierung kann nicht mehr gelöscht werden. Ein probeweises Austauschen des Steuergerätes FBS oder des Motorsteuergerätes aus einem anderen Fahrzeug ist deshalb nicht möglich.
Funktionshinweise Funkfernbedienung
Durch Einklappen des mechanischen Schlüssels mit integriertem Sender wird der Befehl "Fahrzeug verriegeln" gesendet. Dadurch wird das Fahrzeug zentral verriegelt und ggf. die Einbruch- Diebstahl- Warnanlage (EDW) aktiviert.
Im Gegensatz dazu wird das Fahrzeug durch Ausklappen des Klappschlüssels mit integriertem Sender zentral entriegelt und ggf. die Einbruch- Diebstahl- Warnanlage entschärft.
Die Telegramme des Senderschlüssels werden codiert übertragen. Im Steuergerät wird das Telegramm entschlüsselt und mit einem Sollwert verglichen. Das Telegramm wird vom Steuergerät als gültig akzeptiert, wenn das Telegramm und der vom Steuergerät ermittelte Sollwert übereinstimmen.
Die Codierung des Telegramms wird bei jeder Betätigung des Senderschlüssels verändert. Dadurch wird erreicht, daß bereits gesendete Telegramme ungültig werden und ein "Abhören" des Funktelegramms durch Unberechtigte keine Gefahr birgt.
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Nach- Synchronisation
Wenn der Schlüssel mehr als 255 mal nacheinander außer Reichweite des Empfängers (Steuergerät) betätigt wird, desynchronisiert sich das Funktelegramm. In diesem Fall kann der Empfänger (Steuergerät) durch zweimaliges Betätigen des Klappschlüssels innerhalb von 7 s wieder auf das Telegramm des Senderschlüssels synchronisiert werden.
Dies ist nur bei nicht gesperrten Senderschlüsseln möglich.
Senderschlüssel
Der Senderschlüssel enthält folgende Funktionselemente:
Hochfrequenz (HF)-Sendeteil
Erkennung der Stellung des Klappschlüssels
Codierteil
Nichtflüchtiger Datenspeicher (damit die Daten bei Batteriewechsel erhalten bleiben)
Leuchtdiode zur Batterie- Zustandsanzeige
2 Batterien
Transponderbaustein für Wegfahrsperre
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Steuergerät
Das Steuergerät enthält folgende Funktionselemente:
HF-Empfänger
wenn vorhanden: Schnittstelle zur Zentralverriegelung und EDW
Schnittstelle zur Motorelektronik (Funktion Wegfahrsperre)
Ansteuerung Kontroll- und Warnleuchte Wegfahrsperre
Eingang Kl.15
Schnittstelle zur Diagnosesteckdose
Codierteil
EEPROM als nichtflüchtiger Datenspeicher
Schnittstelle zur Transponderspule
Kommunikation mit der Motorelektronik
Nach Einschalten der Zündung wird der Zustand der Wegfahrsperre elektronisch codiert an das Motorsteuergerät (PMS oder ASF) übermittelt. Die Kommunikation ist unidirektional bei der PWM-Version (Motor 111) und bidirektional bei der CAN-Version.
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Kommunikation mit der Zentralverriegelung (ZV) oder Komfortschließanlage (KSA)
Über eine Eindrahtleitung werden Befehlstelegramme an die Zentralverriegelung/ Komfortschließanlage gesendet oder Statustelegramme von der Zentralverriegelung/ Komfortschließanlage empfangen.
Als Befehlstelegramme sind definiert:
- Fahrzeug entriegeln,
- Fahrzeug verriegeln.
Als Statustelegramme sind definiert:
- Fahrzeug entriegelt,
- Fahrzeug verriegelt.
Ein Befehlstelegramm an die Zentralverriegelung/ Komfortschließanlage wird ausgelöst, wenn die Zündung ausgeschaltet ist und ein gültiges Telegramm von einem Senderschlüssel empfangen wurde. Der neue Zustand (ent-/ verriegelt) muß dabei entgegengesetzt zum bisherigen Zustand sein. Die Zentralverriegelung/ Komfortschließanlage antwortet auf ein Befehlstelegramm nach max. 1,5 s (Entriegeln) oder 3 s (Verriegeln) mit einem Statustelegramm.
Ein neues Befehlstelegramm wird erst nach Empfang eines Statustelegramms oder nach Ablauf der Wartezeit von 1,5s oder 3s gesendet.
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Ein Statustelegramm von der Zentralverriegelung/ Komfortschließanlage kann jederzeit empfangen werden.
Bei Nichteinhalten der oben genannten Wartezeiten, z. B. durch schnelles Aus-/ Einklappen des Schlüssels, kann unter Umständen die Stellung des Klappschlüssels nicht mit dem Zustand des Fahrzeugs (entriegelt/ verriegelt) übereinstimmen.
Fahrzeuge mit Einbruch- Diebstahl- Warnanlage (EDW)
Bei Fahrzeugen mit Einbruch- Diebstahl- Warnanlage ist das Steuergerät EDW zwischen das Steuergerät FBS und das Steuergerät ZV oder KSA geschaltet. Befehlstelegramme vom Steuergerät FBS werden über das Steuergerät EDW an das Steuergerät ZV/KSA weitergeleitet. Im umgekehrten Fall werden Statustelegramme vom Steuergerät ZV an das Steuergerät EDW gesendet und von dort an das Steuergerät FBS weitergeleitet.
Deaktivierung der EDW: Die Deaktivierung erfolgt durch Erhalt eines Befehlstelegramms "Fahrzeug entriegeln" vom Steuergerät FBS.
Aktivieren der EDW: Die Aktivierung erfolgt durch Erhalt eines Statustelegramms "Fahrzeug verriegelt" vom Steuergerät ZV / KSA.
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Kontroll- und Warnleuchte Wegfahrsperre
Die Ansteuerung der Kontroll- und Warnleuchte erfolgt durch ein geschaltetes Plussignal (Kl.15) im Steuergerät FBS. Im Kurzschlußfall wird der Ausgang deaktiviert und erst nach Wiedereinschalten der Zündung freigegeben.
PWM- Version (Motor 111)
Nach Einschalten der Zündung wird die Kontrolleuchte für ca. 2 s eingeschaltet. Die Kontrolleuchte wird abgeschaltet:
- ca. 2 s nach Zündung EIN, wenn Wegfahrsperre deaktiviert ist,
- wenn ein Kurzschluß am Ausgang vorliegt,
- wenn die Zündung ausgeschaltet wird.
CAN- Version (Motor 601)
Bedingt durch die Zusammenlegung der Kontrolleuchten Vorglühung und Wegfahrsperre auf einer Anzeigelampe (Symbol Vorglühung), ergibt sich im Normalbetrieb (Wegfahrsperre wird korrekt deaktiviert) folgende Ansteuerung:
Die Kontrolleuchte leuchtet nach Einschaltung der Kl.15 auf und erlischt nach Ende der Vorglühzeit. Das Fahrzeug kann gestartet werden. Die Ansteuerung der Kontrolleuchte (Zündung = EIN) durch das Steuergerät FBS erfolgt also nur, wenn keine Startfreigabe vorliegt. Motorstatus = "Keine Freigabe"(kann mit HHT im Steuergerät ASF unter "Istwerte" Istwert 72 geprüft werden).
Die Kontrolleuchte wird abgeschaltet:
- durch Abschalten der Zündung,
- oder nach Empfang des Motorstatus "Freigabe".