ad3033w200007a

Hinweise Drehzahlregelung für Nebenantriebe am E-Modul EMR

Typ ad · Thema 30.33 · Version 0100 · 2003-06-10

Gültig für: MOTOR 440 im TYP 656, 658, 659 MOTOR 441 im TYP 650, 651, 652, 653, 654 MOTOR 441 im TYP 625.1 MOTOR 442 im TYP 655, 656, 657, 658, 659

Einordnung

Funktionsgruppe 1 Motor › 30 Regulierung, Geschwindigkeitsregelanlagen › 30.33 Elektronische Motorregelung — Baureihe 440 · Baureihe 441 · Baureihe 442 · Baureihe 625 (Baumuster 1**) · Baureihe 650 · Baureihe 651 · Baureihe 652 · Baureihe 653 · Baureihe 654 · Baureihe 655 · Baureihe 656 · Baureihe 657 · Baureihe 658 · Baureihe 659

EinPAS 17 Antriebsstrang/Achse › 17.45 Nebenabtrieb › 17.45.1 Grundinformation — Baureihe 440 · Baureihe 441 · Baureihe 442 · Baureihe 625 (Baumuster 1**) · Baureihe 650 · Baureihe 651 · Baureihe 652 · Baureihe 653 · Baureihe 654 · Baureihe 655 · Baureihe 656 · Baureihe 657 · Baureihe 658 · Baureihe 659

AD30.33-W-2000-07A

Hinweise Drehzahlregelung für Nebenantriebe am E-Modul EMR

Durch die Anschlußmöglichkeiten am E-Modul (5 Eingänge mit unterschiedlichen Funktionen) ist eine individuelle Anpassung an verschiedene Nebenantriebe möglich.

Im folgenden Abschnitt sind Schaltungen beschrieben, die für die meisten Anwendungsfälle ausreichen.

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Wird eine andere Schaltung angeschlossen, muß dem Fahrzeughalter eine Bedienungsanleitung und der entsprechende Stromlaufplan zur Verfügung gestellt werden.

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Hinweise Drehzahlregelung für Nebenantriebe am E-Modul EMR

W07.12-0053-06

Erläuterung zur Pinbelegung der Nebenantriebs-Funktionen

1 E-Fach

2 Kontaktfeder (Teil-Nr. 003 545 92 26)

– Kabel mit Kontaktfedern nur mit Sonderwerkzeug (645 589 06 63 00) ausbauen.

– Beschädigte Kontaktfedern müssen getauscht werden (Wackelkontakt möglich).

3 Pin 18/9 (Kabel blau/rot/weiß): Bei+24 V (Kl. 15) vom Relais K1 (Feststellbremse) wird die Arbeitsdrehzahlregelung (RQV-Charakteristik) freigegeben.

4 Pin 18/15 (Kabel weiß/blau): Bei 0 V (Kl. 31, Masse) wird die einprogrammierte Grenzdrehzahl eingeschaltet (RQ-Regelung nur noch bis zur Grenzdrehzahl möglich).

5 Pin 18/17 (Kabelbrücke weiß/blau/rot zu Pin 18/14): Bei 0 V (Kl. 31, Masse) wird in Verbindung mit Pin 18/9 und 18/14 der Fahrzeugmotor mit einer Festdrehzahl (einprogrammierte Grenzdrehzahl) mit RQV-Charakteristik geregelt. Dabei ist über das Fahrpedal und ggf. den Handfahrgeber keine Drehzahlregelung mehr möglich.

6 Pin 18/14 (Kabel weiß/blau/rot): Bei 0 V (Kl. 31, Masse) wird die Regelung in RQV-Charakteristik eingeschaltet (Drehzahlregelung bis zur Grenzdrehzahl über den gesamten Fahrpedalweg bzw. am Tempomat-Betätigungshebel).

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7 Stecker VII (18-pol. Steckhülsengehäuse).

8 Abdeckung

9 Beschriftung der Stecker in römischen Ziffern auf dem E-Modul.

10 E-Modul

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Hinweise Drehzahlregelung für Nebenantriebe am E-Modul EMR

Freigabe der Arbeitsdrehzahlregelung (am Stecker Ⅶ)

Der Eingang an Pin 18/9 funktioniert nur in Verbindung mit den Eingängen an Pin 18/14 und 18/17.

Soll über Pin 18/14 die RQV-Regelfunktionen der EMR eingeschaltet werden, muß zusätzlich auf Pin 18/9 Kl. 15 geschaltet sein.

Aus Sicherheitsgründen wird im Werk dieser Eingang wie im Schaltplan ersichtlich angesteuert:

Das Einschalten der Regelfunktionen ist hier nur mit Betätigung der Feststellbremse möglich.

Die Funktion dieses Eingangs, bzw. die angeschlossene Schaltung kann am HHT durch Istwert 28 geprüft werden.

W07.12-0054-03

Hinweise Drehzahlregelung für Nebenantriebe am E-Modul EMR

W07.12-0055-01

Soll z. B. sichergestellt werden, daß die Freigabe der RQV-Regelung nur bei Getriebe-Leerlaufstellung erfolgen soll:

Kabel vom Pin 18/9 am E-Modul mit Pin 14/9 am Stecker Ⅱ vom MN-Modul verbinden.

Diese Schaltung ist über die Sicherung F2 am MN-Modul abgesichert.

Hinweise Drehzahlregelung für Nebenantriebe am E-Modul EMR

W07.12-0056-01

Eine Kombination aus beiden Beispielen in Reihenschaltung (dazu Schaltplan W54-2028-17 auf Seite 12.1.8/18 wie hier abgebildet, ändern) bewirkt, daß zur Freigabe der Regelfunktionen das Betätigen der Feststellbremse und das Schalten in Getriebe-Leerlauf erfolgen muß.

Wie das Beispiel zeigt, kann der Freigabe-Eingang an verschiedene Bedingungen (beliebig erweiterbar) angepaßt werden.

Hinweise Drehzahlregelung für Nebenantriebe am E-Modul EMR

W07.12-0057-12

RQ-Regelung mit Grenzdrehzahl einschalten (am Stecker Ⅶ)

Zum Schutz des Nebenantriebs kann eine Grenzdrehzahl eingestellt (programmiert) werden.

Zum Einschalten der Grenzdrehzahl muß Masse (Kl. 31) an Pin 18/15 geschaltet werden (Pin 18/9 muß nicht angeschlossen sein).

Im Werk erfolgt das Einschalten über einen Druckschalter im Nebenantrieb (I und/ oder II, siehe Schaltbild). Der Pin 18/15 ist am Schalter für Arbeitsdrehzahl (S29) mit Pin 18/5 (Stecker Ⅱ) am I-Modul verbunden. Nach dem Einschalten des pneumatischen Schalters für den Nebenantrieb ist eine RQ-Regelung nur noch bis zur eingestellten Grenzdrehzahl möglich.

– Die Drehzahlregelung über den Fußfahrgeber erfolgt bis zur Grenzdrehzahl normal. Der verbleibende Pedalweg ist wirkungslos.

– Um evetuell Schäden an einem nachgerüsteten Nebenantrieb zu verhindern sollte vorher die programmierte Grenzdrehzahl geprüft (Istwert 29), ggf. eingestellt werden.

– Die Regelfunktion reicht z. B. für einen getriebeunabhängigen Nebenantrieb (NMV) aus, der auch während der Fahrt zugeschaltet werden kann.

– Wird keine weitere Regelfunktion benötigt, kann Pin 18/15 direkt an das I-Modul (Ⅱ, 18/5) geschaltet werden (eine Sicherung ist hierbei nicht erforderlich).

– Die Funktion dieses Eingangs, bzw. die angeschlossene Schaltung kann am HHT durch Istwert 25 geprüft werden.

Hinweise Drehzahlregelung für Nebenantriebe am E-Modul EMR

W07.12-0058-02

RQV-Regelung einschalten bei getriebeabhängigem (zuschaltbarem) Nebenantrieb (am Stecker Ⅶ)

Wird mit Freigabe durch Pin 18/9 auf Pin 18/14 Kl. 31 geschaltet, regelt die EMR den Fahrzeugmotor in einer RQV-Charakteristik: Die eingestellte Drehzahl wird auch bei Lastwechsel (durch den Nebenantrieb) stabil gehalten.

Der Pin 18/14 wird im Werk durch den Schalter Arbeitsdrehzahl eingeschaltet, wenn vorher ein pneumatischer Schalter für Nebenantrieb I oder II (Druckschalter im Nebenantrieb) durchgeschaltet hat (Anschluß über I-Modul, Stecker Ⅱ, Pin 18/5).

– Wird die vom Werk eingebaute Schaltung (ohne die Brücke zu Pin 18/17) verwendet, kann die Drehzahl sehr feinfühlig eingestellt werden.

– Für den einstellbaren Drehzahlbereich zwischen Leerlaufdrehzahl (LL) bis zur eingestellten Grenzdrehzahl steht nun der gesamte Fahrpedalweg (bis Vollast, VL) zur Regelung zur Verfügung. Dies gilt auch für einen angebauten Handfahrgeber.

– Die Funktion dieses Eingangs, bzw. die angeschlossene Schaltung kann am HHT durch Istwert 27 geprüft werden.

Hinweise Drehzahlregelung für Nebenantriebe am E-Modul EMR

W07.12-0059-01

RQV-Regelung und Drehzahlkonstanthaltung bei getriebeabhängigem Nebenantrieb (am Stecker Ⅶ)

Durch die Brücke (A) wird mit Pin 18/14 Kl. 31 auf Pin 18/17 geschaltet. Die Drehzahl wird mit Freigabe durch Pin 18/9 auf die eingestellte Arbeits- bzw. Grenzdrehzahl angehoben (früher Zwischendrehzahlanschlag M11). Die Regelung der eingestellten Arbeits- bzw. Grenzdrehzahl erfolgt mit RQV-Charakteristik. Hierbei werden die Funktionen der Eingänge für die Motorbremse, die Wandlerschaltkupplung, die ASR und der Reduziereingang nicht mehr ausgeführt.

Wird die Arbeitsdrehzahl nur über Pin 18/9 abgeschaltet, ist ein Wiedereinschalten nur möglich wenn auch Pin 18/14 abgeschaltet wird.

Die Funktion dieses Eingangs, bzw. der angeschlossenen Schaltung kann am HHT durch Istwert 26 und 27 geprüft werden.

Hinweise Drehzahlregelung für Nebenantriebe am E-Modul EMR

W07.12-0060-02

RQV-Regelung und Drehzahlkonstanthaltung bei getriebeunabhängigem (festem) Nebenantrieb (am Stecker Ⅶ)

Durch den Schalter (S) werden alle 3 Eingänge am E-Modul gleichzeitig auf Kl. 31 geschaltet. Für die Freigabe der Regelfunktionen über Pin 18/14 und 18/17 muß zusätzlich Kl. 15 (z. B. über die Feststellbremse) an Pin 18/9 geschaltet sein.

– Die Funktion der Eingänge und des Schalters kann am HHT durch Istwert 25, 26, 27 geprüft werden.

– Die Funktion der Feststellbremse, bzw. des Eingangs (18/9) kann durch Istwert 28 geprüft werden.

Hinweise Drehzahlregelung für Nebenantriebe am E-Modul EMR

W07.12-0061-06

Handfahrgeber (Stecker Ⅰ und Ⅶ)

Zum Anbau einer Drehzahlregulierung außerhalb des Fahrerhauses (Handfahrgeber) kann der Fußfahrgeber (Teil-Nr. 011 542 88 17) benutzt werden.

– Dazu muß die Brücke (C) aus dem SteckerⅠ vom E-Modul ausgebaut werden. Dann den Handfahrgeber (A) mit einem Kabelsatz (B) entsprechend dem Schaltbild anschließen.

– Den Kabelsatz an den Übergängen (Fahrerhaus - Rahmen, Rahmen - Aufbau) mit einer Entlastungsschlaufe scheuerfrei verlegen.

– Der Motor kann bis zur Grenzdrehzahl am Handfahrgeber über den gesamten Verstellweg geregelt werden (RQV-Charakteristik).

– Eine Regelung ist nur möglich, wenn

der Fußfahrgeber nicht betätigt ist (Leergasschalter ist geschlossen), und am Stecker Ⅶ der

Eingang Pin 18/14 (ADR1) z. B. wie im Schaltplan angeschlossen und eingeschaltet ist,

Eingang Pin 18/9 (ADR2) z. B. wie im Schaltplan angeschlossen und eingeschaltet ist.

Eingang Pin 18/17 (NFEST) muß offen sein (gegebenenfalls muß die Brücke zu Pin 18/14 ausbaut werden).

– Wenn keine Regelung mit dem Handfahrgeber erfolgt, Schaltung durch Istwert 08, 23, 25 und 27 prüfen.

– Das Handfahrgeber-Potentiometer kann am HHT durch Istwert 23 geprüft werden.