Durch die Anschlußmöglichkeiten am E-Modul (5 Eingänge mit unterschiedlichen Funktionen) ist eine individuelle Anpassung an verschiedene Nebenantriebe möglich.
Im folgenden Abschnitt sind Schaltungen beschrieben, die für die meisten Anwendungsfälle ausreichen.
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Wird eine andere Schaltung angeschlossen, muß dem Fahrzeughalter eine Bedienungsanleitung und der entsprechende Stromlaufplan zur Verfügung gestellt werden.
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W07.12-0053-06
Erläuterung zur Pinbelegung der Nebenantriebs-Funktionen
1 E-Fach
2 Kontaktfeder (Teil-Nr. 003 545 92 26)
– Kabel mit Kontaktfedern nur mit Sonderwerkzeug (645 589 06 63 00) ausbauen.
– Beschädigte Kontaktfedern müssen getauscht werden (Wackelkontakt möglich).
3 Pin 18/9 (Kabel blau/rot/weiß): Bei+24 V (Kl. 15) vom Relais K1 (Feststellbremse) wird die Arbeitsdrehzahlregelung (RQV-Charakteristik) freigegeben.
4 Pin 18/15 (Kabel weiß/blau): Bei 0 V (Kl. 31, Masse) wird die einprogrammierte Grenzdrehzahl eingeschaltet (RQ-Regelung nur noch bis zur Grenzdrehzahl möglich).
5 Pin 18/17 (Kabelbrücke weiß/blau/rot zu Pin 18/14): Bei 0 V (Kl. 31, Masse) wird in Verbindung mit Pin 18/9 und 18/14 der Fahrzeugmotor mit einer Festdrehzahl (einprogrammierte Grenzdrehzahl) mit RQV-Charakteristik geregelt. Dabei ist über das Fahrpedal und ggf. den Handfahrgeber keine Drehzahlregelung mehr möglich.
6 Pin 18/14 (Kabel weiß/blau/rot): Bei 0 V (Kl. 31, Masse) wird die Regelung in RQV-Charakteristik eingeschaltet (Drehzahlregelung bis zur Grenzdrehzahl über den gesamten Fahrpedalweg bzw. am Tempomat-Betätigungshebel).
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7 Stecker VII (18-pol. Steckhülsengehäuse).
8 Abdeckung
9 Beschriftung der Stecker in römischen Ziffern auf dem E-Modul.
10 E-Modul
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Freigabe der Arbeitsdrehzahlregelung (am Stecker Ⅶ)
Der Eingang an Pin 18/9 funktioniert nur in Verbindung mit den Eingängen an Pin 18/14 und 18/17.
Soll über Pin 18/14 die RQV-Regelfunktionen der EMR eingeschaltet werden, muß zusätzlich auf Pin 18/9 Kl. 15 geschaltet sein.
Aus Sicherheitsgründen wird im Werk dieser Eingang wie im Schaltplan ersichtlich angesteuert:
Das Einschalten der Regelfunktionen ist hier nur mit Betätigung der Feststellbremse möglich.
Die Funktion dieses Eingangs, bzw. die angeschlossene Schaltung kann am HHT durch Istwert 28 geprüft werden.
W07.12-0054-03
W07.12-0055-01
Soll z. B. sichergestellt werden, daß die Freigabe der RQV-Regelung nur bei Getriebe-Leerlaufstellung erfolgen soll:
Kabel vom Pin 18/9 am E-Modul mit Pin 14/9 am Stecker Ⅱ vom MN-Modul verbinden.
Diese Schaltung ist über die Sicherung F2 am MN-Modul abgesichert.
W07.12-0056-01
Eine Kombination aus beiden Beispielen in Reihenschaltung (dazu Schaltplan W54-2028-17 auf Seite 12.1.8/18 wie hier abgebildet, ändern) bewirkt, daß zur Freigabe der Regelfunktionen das Betätigen der Feststellbremse und das Schalten in Getriebe-Leerlauf erfolgen muß.
Wie das Beispiel zeigt, kann der Freigabe-Eingang an verschiedene Bedingungen (beliebig erweiterbar) angepaßt werden.
W07.12-0057-12
RQ-Regelung mit Grenzdrehzahl einschalten (am Stecker Ⅶ)
Zum Schutz des Nebenantriebs kann eine Grenzdrehzahl eingestellt (programmiert) werden.
Zum Einschalten der Grenzdrehzahl muß Masse (Kl. 31) an Pin 18/15 geschaltet werden (Pin 18/9 muß nicht angeschlossen sein).
Im Werk erfolgt das Einschalten über einen Druckschalter im Nebenantrieb (I und/ oder II, siehe Schaltbild). Der Pin 18/15 ist am Schalter für Arbeitsdrehzahl (S29) mit Pin 18/5 (Stecker Ⅱ) am I-Modul verbunden. Nach dem Einschalten des pneumatischen Schalters für den Nebenantrieb ist eine RQ-Regelung nur noch bis zur eingestellten Grenzdrehzahl möglich.
– Die Drehzahlregelung über den Fußfahrgeber erfolgt bis zur Grenzdrehzahl normal. Der verbleibende Pedalweg ist wirkungslos.
– Um evetuell Schäden an einem nachgerüsteten Nebenantrieb zu verhindern sollte vorher die programmierte Grenzdrehzahl geprüft (Istwert 29), ggf. eingestellt werden.
– Die Regelfunktion reicht z. B. für einen getriebeunabhängigen Nebenantrieb (NMV) aus, der auch während der Fahrt zugeschaltet werden kann.
– Wird keine weitere Regelfunktion benötigt, kann Pin 18/15 direkt an das I-Modul (Ⅱ, 18/5) geschaltet werden (eine Sicherung ist hierbei nicht erforderlich).
– Die Funktion dieses Eingangs, bzw. die angeschlossene Schaltung kann am HHT durch Istwert 25 geprüft werden.
W07.12-0058-02
RQV-Regelung einschalten bei getriebeabhängigem (zuschaltbarem) Nebenantrieb (am Stecker Ⅶ)
Wird mit Freigabe durch Pin 18/9 auf Pin 18/14 Kl. 31 geschaltet, regelt die EMR den Fahrzeugmotor in einer RQV-Charakteristik: Die eingestellte Drehzahl wird auch bei Lastwechsel (durch den Nebenantrieb) stabil gehalten.
Der Pin 18/14 wird im Werk durch den Schalter Arbeitsdrehzahl eingeschaltet, wenn vorher ein pneumatischer Schalter für Nebenantrieb I oder II (Druckschalter im Nebenantrieb) durchgeschaltet hat (Anschluß über I-Modul, Stecker Ⅱ, Pin 18/5).
– Wird die vom Werk eingebaute Schaltung (ohne die Brücke zu Pin 18/17) verwendet, kann die Drehzahl sehr feinfühlig eingestellt werden.
– Für den einstellbaren Drehzahlbereich zwischen Leerlaufdrehzahl (LL) bis zur eingestellten Grenzdrehzahl steht nun der gesamte Fahrpedalweg (bis Vollast, VL) zur Regelung zur Verfügung. Dies gilt auch für einen angebauten Handfahrgeber.
– Die Funktion dieses Eingangs, bzw. die angeschlossene Schaltung kann am HHT durch Istwert 27 geprüft werden.
W07.12-0059-01
RQV-Regelung und Drehzahlkonstanthaltung bei getriebeabhängigem Nebenantrieb (am Stecker Ⅶ)
Durch die Brücke (A) wird mit Pin 18/14 Kl. 31 auf Pin 18/17 geschaltet. Die Drehzahl wird mit Freigabe durch Pin 18/9 auf die eingestellte Arbeits- bzw. Grenzdrehzahl angehoben (früher Zwischendrehzahlanschlag M11). Die Regelung der eingestellten Arbeits- bzw. Grenzdrehzahl erfolgt mit RQV-Charakteristik. Hierbei werden die Funktionen der Eingänge für die Motorbremse, die Wandlerschaltkupplung, die ASR und der Reduziereingang nicht mehr ausgeführt.
Wird die Arbeitsdrehzahl nur über Pin 18/9 abgeschaltet, ist ein Wiedereinschalten nur möglich wenn auch Pin 18/14 abgeschaltet wird.
Die Funktion dieses Eingangs, bzw. der angeschlossenen Schaltung kann am HHT durch Istwert 26 und 27 geprüft werden.
W07.12-0060-02
RQV-Regelung und Drehzahlkonstanthaltung bei getriebeunabhängigem (festem) Nebenantrieb (am Stecker Ⅶ)
Durch den Schalter (S) werden alle 3 Eingänge am E-Modul gleichzeitig auf Kl. 31 geschaltet. Für die Freigabe der Regelfunktionen über Pin 18/14 und 18/17 muß zusätzlich Kl. 15 (z. B. über die Feststellbremse) an Pin 18/9 geschaltet sein.
– Die Funktion der Eingänge und des Schalters kann am HHT durch Istwert 25, 26, 27 geprüft werden.
– Die Funktion der Feststellbremse, bzw. des Eingangs (18/9) kann durch Istwert 28 geprüft werden.
W07.12-0061-06
Handfahrgeber (Stecker Ⅰ und Ⅶ)
Zum Anbau einer Drehzahlregulierung außerhalb des Fahrerhauses (Handfahrgeber) kann der Fußfahrgeber (Teil-Nr. 011 542 88 17) benutzt werden.
– Dazu muß die Brücke (C) aus dem SteckerⅠ vom E-Modul ausgebaut werden. Dann den Handfahrgeber (A) mit einem Kabelsatz (B) entsprechend dem Schaltbild anschließen.
– Den Kabelsatz an den Übergängen (Fahrerhaus - Rahmen, Rahmen - Aufbau) mit einer Entlastungsschlaufe scheuerfrei verlegen.
– Der Motor kann bis zur Grenzdrehzahl am Handfahrgeber über den gesamten Verstellweg geregelt werden (RQV-Charakteristik).
– Eine Regelung ist nur möglich, wenn
der Fußfahrgeber nicht betätigt ist (Leergasschalter ist geschlossen), und am Stecker Ⅶ der
Eingang Pin 18/14 (ADR1) z. B. wie im Schaltplan angeschlossen und eingeschaltet ist,
Eingang Pin 18/9 (ADR2) z. B. wie im Schaltplan angeschlossen und eingeschaltet ist.
Eingang Pin 18/17 (NFEST) muß offen sein (gegebenenfalls muß die Brücke zu Pin 18/14 ausbaut werden).
– Wenn keine Regelung mit dem Handfahrgeber erfolgt, Schaltung durch Istwert 08, 23, 25 und 27 prüfen.
– Das Handfahrgeber-Potentiometer kann am HHT durch Istwert 23 geprüft werden.