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Hinweise zur Wegfahrsperre Benzin-Einspritz- und Zündsystem (HFM)

Typ ad · Thema 07.51 · Version 0100 · 2003-06-06

Gültig für: MOTOR 104 im TYP 463

Einordnung

Funktionsgruppe 1 Motor › 07 Gemischaufbereitung › 07.51 Benzin-Einspritz- und Zündsystem HFM — Baureihe 463

EinPAS 29 Fahrberechtigungs-/Sicherungssystem › 29.25 Fahrberechtigung › 29.25.1 Grundinformation — Baureihe 463

Gilt auch für Motoren/Getriebe: 104 ***

AD07.51-P-2000-10A

Hinweise zur Wegfahrsperre Benzin-Einspritz- und Zündsystem (HFM)

Hinweis zur Wegfahrsperre

Beim Typ 463 ist ab Produktionsbeginn 06/94 serienmäßig eine Wegfahrsperre (HHT-Diagnosekennung 46) eingebaut, die auf das Benzin-Einspritz-und Zündsystem HFM einwirkt.

Durch die Wegfahrsperre wird das Relais Kraftstoffpumpe und die Klemme 15 zum Steuergerät HFM unterbrochen. Vor Beginn der Prüfung muß sichergestellt werden, daß die Sperrfunktionen der Wegfahrsperre freigeschalten sind.

Bei Fahrzeugen ab 04/95 (HHT-Diagnosekennung 49) ist eine Fahrberechtigung Stufe 2 eingebaut. Die Aktivierung der Wegfahrsperre erfolgt nun vom Steuergerät IFZ über den CAN-Datenbus zum Steuergerät HFM.

Nach Aktivierung der Wegfahrsperre setzt das Steuergerät HFM die Einspritzanlage außer Funktion. Diese Wegfahrsperre kann nur mit der IFZ-Fernbedienung aktiviert bzw. deaktiviert werden. Das Öffnen- und Schließen des Fahrzeuges mit dem mechanischen Schlüssel hat keinen Einfluß auf die Wegfahrsperre.

Das Steuergerät HFM und das Steuergerät IFZ sind fest durch einen Identifizierungs-Code miteinander verriegelt. Diese Identifizierung kann nicht gelöscht werden (siehe HHT Istwerte ”Fahrberechtigungssystem” Menüpunkt 3/6). Ein probeweises Austauschen des Steuergerätes HFM oder Steuergerätes IFZ in ein anderes Fahrzeug ist deshalb nicht möglich.

Hinweis zum Fahrberechtigungssystem Stufe 2 bzw. Stufe 2a (FBS)

Bei Fahrzeugen bis 08/96 ist ein Fahrberechtigungssystem Stufe 2 eingebaut. Die Aktivierung bzw. Deaktivierung erfolgt mit der IFZ Fernbedienung.

Bei Fahrzeugen ab 09/96 ist ein Fahrberechtigungssystem Stufe 2a eingebaut. Die Aktivierung bzw. Deaktivierung erfolgt durch eine Transpondertechnik über den Zündschlüssel. Sobald der Schlüssel im Lenkschloß gedreht wird erhält das Steuergerät Infrarot FBS ein Signal und gibt die Motorsteuerung über den CAN Datenbus frei.

Das Öffnen und Schließen des Fahrzeuges mit dem mechanischem Schlüssel hat keinen Einfluß auf das Fahrberechtigungssystem.

Wird für Prüfzwecke ein neues Steuergerät HFM eingebaut, so dürfen nur maximal 40 Startvorgänge durchgeführt werden
- Startversuche mitzählen -, da anschließend die Steuergeräte fest miteinander verriegelt werden.

Zusätzlich muß die Identifizierung eingeleitet und die Fahrzeug.-Ident.-Nr eingetragen werden. (siehe HHT Istwerte ”Fahrberechtigungssystem” Menüpunkt 3/6).