SI00.00-P-0024A | Service Information zur Zulassung von Kraftfahrzeugen | 25.7.07 |
TYP 129, 163, 164, 168, 169, 170, 171, 202, 203, 204, 208, 209, 210, 211, 215, 216, 219, 220, 221, 230, 240, 245, 251, 460, 461, 463
Änderungshinweise
Information zur Fahrzeugzulassung und den erforderlichen Dokumenten
Mit der Auslieferung von Neufahrzeugen werden vom Hersteller die erforderlichen Dokumente bereitgestellt. Im PKW-Bereich ist das neben der EG-Übereinstimmungsbescheinigung
(CoC-Papier), die inzwischen von mehr als 50 Ländern akzeptiert wird, der Fahrzeugbrief für die Zulassung in Deutschland. Die Straßenverkehrsämter stellen dazu den Fahrzeugschein aus.
Gemäß der 38. Änderungsverordnung zur StVZO werden ab 10/2005 Fzg.-Brief und -Schein im Rahmen der europäischen Harmonisierung durch die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ersetzt. Dies gilt sowohl für die Erstzulassung als auch bei Umschreibung durch die Behörden. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 enthält unterschiedliche Angaben, die auch inhaltlich gegenüber den bisher bekannten Dokumenten wesentlich abweichen.
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Einzelzulassung
Die Einzelzulassung eines nicht für den deutschen Markt bestimmten Fahrzeuges (z. B. Reimport) oder Wiederzulassung
z. B. eines Oldtimers ist weiterhin möglich.
mittels Vorlage der EG-Übereinstimmungsbescheinigung direkt bei der örtlichen Zulassungsbehörde, sofern diese werkseitig für das Fahrzeug ausgestellt wurde
(bei Verlust kann Ersatz bei VP/VP, Fax 0711 17-98311 angefordert werden)
nach Begutachtung des Fahrzeuges gem. §21 StVZO durch eine autorisierte Prüfstelle; dazu kann bei GSP/TPW eine Daten-Bescheinigung (gegen anteilige Berechnung des Aufwandes) angefordert werden;
Formblatt und Ansprechpartner siehe SI00.00-P-0029A oder OF00.00-P-3000-09A
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Auch die Kundenwünsche nach herstellerseitiger Zustimmung zu technischen Veränderungen am Fahrzeug werden durch GSP/TPW individuell geprüft und wenn möglich entsprechende Bestätigungen ausgestellt. Im Werkstatt-Informations-System (WIS) sind dazu umfangreiche Informationen als OF-Dokumente hinterlegt, u.a. zu alternative Rad-/Reifenkombinationen, Anhängelast und zur Kfz-Steuer.
Für die Einzelzulassung im Ausland sind die jeweiligen nationalen Behörden zuständig, häufig reicht auch dort die Vorlage der
EG-Bescheinigung.
Unsere Vertriebs- und Servicegesellschaften vor Ort können dabei um Unterstützung in Anspruch genommen werden. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie im Anhang (SI00.00-P-0024-01A).
Sofern erforderlich, kann eine Lieferantenerklärung (Ursprungszeugnis) bei VTD/MBCC-E im Werk Sindelfingen,
Tel. 07031 90-76867 angefordert werde.
Ansprechpartner für Homologations- und Zulassungsfragen | |||
Formblatt zur Klärung zulassungs-rechtlicher Fragen, Hersteller-Bestätigungen und Technische Daten, Formular |
P00.00-3779-40
P00.00-3780-40
Henviste dokumenter
- of0000p300009a Skema til forespørgsler om godkendelsesret, producentbekræftelser og tekniske data, formular
- si0000p002401a