Bei der Annahme eines Fahrzeugs zu einem Werkstattaufenthalt, in dessen Rahmen die Durchführung einer Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO vorgesehen ist, sind die im folgenden beschriebenen Beurteilungs- und Prüfkriterien für Bremsanlage, Räder, Bereifung und Außenbeleuchtung zu beachten.
Bremsanlage
Sichtprüfung
Prüfung Bremsbelag- und Bremsscheibendicke
Beurteilung Verschleiß-/Tragbild Bremsscheiben
Prüfung der Bremsschläuche und -leitungen auf Zustand und Dichtheit
Wirkprüfung
1 Konditionierung der Bremsanlage in einem kurzen Fahrversuch oder auf dem Rollenprüfstand.
2 Konditionierung mechanisch betätigter Feststellbremsen auf dem Bremsenprüfstand (bei laufender Rolle ca. 2 min mit einer Bremskraft von 0,8...1,0 kN Radumfangskraft).
3 Bremsentest auf Prüfstand durchführen.
Messung der Bremswerte Vorder- und Hinterachsbremse sowie Feststellbremse.
Für die Beurteilung der Bremswirkung der Betriebsbremse gilt:
Mindestabbremsung 50 % (bei Erstzulassung bis 27.07.2010) oder 58 % (bei Erstzulassung ab 28.07.2010) vom Fahrzeuggewicht
Zulässige Rechts-Linksabweichung: max. 25 % vom jeweils höheren Wert
Bremsscheiben
Verschleiß
Zulässiger Dickenverschleiß der Bremsscheiben je nach Bauart zwischen 1 mm und 3 mm. Beurteilung des Verschleißzustandes durch Messung der Bremsscheibendicke.
Durch Verschleiß bleibt außen am Reibring ein Grat stehen (eingelaufene Bremsscheibe).
Eine Gratbildung ist zulässig, solange die Reibfläche der Bremsscheibe die zulässige Dicke nicht unterschreitet.
Die Mindestdicke der Bremsscheibe ist auf dem Bremsscheibentopf eingeprägt. Verschleißmaße der Bremsscheiben: siehe entsprechende WISDokumentation.
Eingelaufene Bremsscheibe
P42.00-2161-01
Riefen
Tragbild der Bremsscheibe kann durch spezifische Einsatzbedingungen Riefen aufweisen.
Riefen bis zu einer Tiefe von 0,5 mm sind zulässig, sofern dadurch die Mindestdicke der Bremsscheibe nicht unterschritten wird.
Zulässige Riefenbildung
P42.00-2167-04
Korrosion
Korrosionserscheinungen auf dem Reibring der Bremsscheibe (Flugrost oder sog. "Standflecken") sind zulässig.
Bei der Beurteilung von Bremsscheiben hinsichtlich Korrosion auf dem Reibring ist das optische Erscheinungsbild als alleiniges Kriterium nicht ausreichend. Zusätzlich müssen hierzu die Messergebnisse des Bremsenprüfstands berücksichtigt werden.
Funktionale Beurteilung von Bremsscheiben anhand der Messergebnisse des Bremsenprüfstandes.
Korrosion am Topf oder an der Stirnseite der Bremsscheibe hat keine funktionale Auswirkung.
Zulässige Korrosionserscheinung "Standflecken"
P42.00-2163-01
Zulässige Korrosionserscheinung auf dem Reibring
P00.10-5216-03
P00.10-5217-03
Risse
Hitzerisse bis zu einer Länge von 25 mm sind zulässig.
Definition Risslänge (x) bei gelochten Bremsscheiben:
Risslänge (x) inkl. Durchmesser der Bohrung
Bis zum Innen- oder Außendurchmesser durchgerissene Bremsscheiben stellen einen Mangel dar, in diesen Fällen muss die Bremsscheibe erneuert werden.
Zulässige Hitzerisse |
x | Risslänge |
P42.00-2164-10
Durchgerissene Bremsscheiben
P42.00-2165-01
Bremsbeläge
Verschleiß
In der Werkstatt:
Beurteilung des Verschleißzustands durch Messung der Bremsbelagdicke.
Die Beurteilung des Verschleißzustands der Bremsbeläge ausschließlich durch Sichtprüfung ist kein ausreichendes Beurteilungskriterium.
Im Fahrzeug:
Der Verschleißzustand der Bremsbeläge wird kontinuierlich durch die Bremsbelagverschleißanzeige überwacht.
Bei Erreichen einer definierten RestBremsbelagstärke wird der Bremsbelagverschleißsensor aktiviert und eine Warnmeldung im Kombiinstrument angezeigt.
Ab dem Zeitpunkt der Warnmeldung ist eine ausreichende Restlaufstrecke sichergestellt, um eine Werkstatt aufzusuchen und dort die Bremsklötze zu erneuern.
Warnmeldung
P42.00-2166-01
Feststellbremse
Die Betätigungswege der Feststellbremse unterscheiden sich zwischen den einzelnen Baureihen aufgrund unterschiedlicher konstruktiver Gegebenheiten.
Hierzu zählen:
Verlegung der Seilzüge
Gestaltung der Seilkraftverteilung und Nachstellung
Ausführung der Betätigungsmechanik
(Fußfeststellbremse oder Handhebelbremse)
Maßgeblich für die Beurteilung der Funktion der Feststellbremse ist die Prüfung auf dem Bremsenprüfstand.
Wirkprüfung der Feststellbremse
MercedesBenz Pkw Fahrzeuge verfügen über 3 Bauarten der Feststellbremse, die unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Brems- bzw. Haltekraft erfüllen müssen:
DuoServoFeststellbremse an der Hinterachse mit mechanischer Betätigung
DuoServoFeststellbremse an der Hinterachse mit elektromechanischer Betätigung (sog. CablePuller)
Elektromechanische Betätigung des HinterachsBremssattels (sog. KombiFaustsattel)
Mechanische Betätigung
Hand- oder Fußkraft wirkt über Seilzug auf separate Bremsbacken (DuoServoTrommelbremse) und kann während der Fahrt betätigt werden.
Für die BremskraftBewertung dieser Bauart der Feststellbremse gilt:
Mindestabbremsung 16 % vom Fahrzeuggewicht
Zulässige RechtsLinksabweichung: max. 50 % vom jeweils höheren Wert
Elektromechanische Betätigung
Betätigungskraft wird über einen Aktuator aufgebaut.
Für die BremskraftBewertung dieser Bauart der Feststellbremse gilt:
Mindestabbremsung 16 % vom Fahrzeuggewicht
Zulässige RechtsLinksabweichung: max. 95 % vom jeweils höheren Wert
Räder/Bereifung
Sicht- und Zustandsprüfung der Räder und Bereifung:
Restprofiltiefe ( 1,6 mm)
Gleichmäßiger Reifenverschleiß
Reifen und Scheibenrad auf Beschädigungen (z. B. Schnittverletzungen, Beulen, Deformation etc.) prüfen
Zulässigkeit und Freigabe der MercedesBenz Rad-/Reifenkombination prüfen: siehe
http://www.mercedesbenz.de
Betriebsanleitung
COC-Papier (Certificate of Conformity)
Bei Scheibenrädern von Fremdherstellern ist sicherzustellen, dass eine gültige ABE mit zugehörigem Gutachten für das Fahrzeug vorliegt oder ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden ist.
Außenbeleuchtung
Überprüfung der folgenden Lichtfunktionen:
Blinklicht
Standlicht
Abblendlicht
Fernlicht
Nebellicht
Nebelschlusslicht
Kennzeichenlicht
Bremslicht
Rückfahrlicht
Scheinwerfereinstellung:
Scheinwerfereinstellung gemäß entsprechender WISDokumentation prüfen und ggf. richtigstellen
Vorgeschriebenes Neigungsmaß beachten (siehe Typschild). Die Standfläche (Beschaffenheit/Zustand) von Fahrzeug und Einstellgerät sind entscheidend für das korrekte Einstellen der Scheinwerfer.
Bedingungen für die optimale Scheinwerfereinstellung
Ebene Stellfläche für Fahrzeug und Prüfgerät (Niveauabweichung kleiner 1 mm)
Neigungswinkel der Standfläche (nach StVZO §29):
Fahrzeug: max. 1 mm/m
Prüfgerät: max. 0,5 mm/m
Beispiel: Im Prüfversuch hat eine Unebenheit der Standfläche des Fahrzeugs von +2 mm zu einer Absenkung des Lichtkegels von 70 m auf 46,67 m, d. h. zu 35 % weniger Sicht für den Kunden geführt.
Identischer Prüf- und Einstellplatz mit ggf. eingerichteter Bodenmarkierung
Rechtwinklige Ausrichtung des Prüfgerätes zur Fahrzeugachse
Abstand Prüfgerät/Scheinwerferglas beträgt zwischen 20 und 30 cm
Unbeschädigte, saubere Streuscheiben am Fahrzeug
Einsatz frei gegebener und regelmäßig kalibrierter Prüf- und Einstellgeräte
Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Prüfgerätes vor Einsatz
Sorgfältige und präzise Einstellung durch den Mechatroniker
Seit Juli 2012 gilt eine fehlerhafte Scheinwerfereinstellung als erheblicher Mangel. Bei Medientests (z. B. von Auto Bild, auto motor und sport, Stiftung Warentest etc.) wird die Scheinwerfereinstellung stets geprüft. Die korrekte und präzise Einstellung der Scheinwerfer ist ein erheblicher Erfolgsfaktor für gute HU- bzw. WerkstättentestErgebnisse und liefert damit einen wesentlichen Beitrag zum Image der Marke MercedesBenz und zum Kundenvertrauen.
Bezeichnung Mercedes-Benz (Pkw) | Typ | Halogen (Neigungsmaß E) | Xenon (Neigungsmaß E) |
A-Klasse | 168.0, 168.1, 169.0, 169.3, 176 | 1,0 | 1,0 |
B-Klasse | 245, 246 | 1,0 | 1,0 |
C-Klasse | 203.0, 203.2, 204.0, 204.2, 204.3 | 1,0 | 1,0 |
CLC-Klasse | 203.7 | 1,0 | 1,0 |
CL-Klasse | 215.3, 216.3 | 1,0 | 1,0 |
CLK-Klasse | 208, 209.3, 209.4 | 1,0 | 1,0 |
CLS-Klasse | 218.3, 218.9, 219.3 | 1,0 | 1,0 |
E-Klasse | 207.3, 207.4, 211.0, 211.2, 212.0, 212.2 | 1,0 | 1,0 |
G-Klasse | 461, 463 | 1,2 | 1,2 |
GL-Klasse | 164.8, 166.8 | 1,0 | 1,0 |
GLK-Klasse | 204.9 | 1,0 | 1,0 |
M-Klasse | 163 | 1,0 | 1,0 |
ML-Klasse | 164.1, 166.1 | 1,0 | 1,0 |
R-Klasse | 251 | 1,0 | 1,0 |
S-Klasse | 220.0, 220.1, 221.0, 221.1 | 1,0 | 1,0 |
SL-Klasse | 129, 230, 231 | 1,0 | 1,0 |
SLK-Klasse | 170, 171, 172 | 1,0 | 1,0 |
SLR-Klasse | 199 | 1,0 | 1,0 |
SLS-Klasse | 197.3 | 1,1 | 1,1 |
MAYBACH | 240 | 1,0 | 1,0 |
Mercedes-Benz Vans | Typ | Halogen (Neigungsmaß E) | Xenon (Neigungsmaß E) |
Vito/Viano | 639 mit Code XZ0 | 1,2 | 1,2 |
Sprinter | 902, 903, 904, 905, 906 | 1,2 | 1,2 |
Связанные документы
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