si0010p0001a

Service-Information: Prüfvorgaben für die Fahrzeuguntersuchung zur Vorbereitung der Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO

Тип si · тема 00.10 · версия 0202 · 2015-09-04

Применимость: Typ alle

Нет на языке «ru»; показано на языке Немецкий.

Расположение

Функциональная группа 0 Все › 00 Общий обзор автомобиля › 00.10 А/м в целом, тех. характеристики, испытания на соответствие стандартам — Серия 900 (модели 9**) · Серия 902 (модели 9**) · Серия 904 (модели 918, 919, 924, 925, 938, 943, 957) · Серия 906 (модели 917, 918, 924, 953)

EinPAS 10 Техобслуживание › 10.20 Испытания на соответствие стандартам / законодательные предписания › 10.20.30 Проверки — Серия 900 (модели 9**) · Серия 902 (модели 9**) · Серия 904 (модели 918, 919, 924, 925, 938, 943, 957) · Серия 906 (модели 917, 918, 924, 953)

EinPAS 45 Данные / информация › 45.20 Информация / мероприятия › 45.20.20 Сервисная информация — Серия 900 (модели 9**) · Серия 902 (модели 9**) · Серия 904 (модели 918, 919, 924, 925, 938, 943, 957) · Серия 906 (модели 917, 918, 924, 953)

Также относится к двигателям/коробкам передач: 139 ***, 254 ***, 256 ***, 272 ***, 276 ***, 282 ***, 457 9**, 541 9**, 542 9**, 608 ***, 700 4**, 700 420, 700 421, 700 422, 700 423, 715 3**, 715 5**, 722 6**, 722 9**, 724 ***, 724 0**, 724 033, 724 044, 724 045, 724 1**, 724 103, 724 114, 724 115, 724 120, 725 ***, 725 0**, 725 035, 725 037, 725 038, 725 085, 725 1**, 739 390, 739 391, 739 395, 739 396, 739 397, 739 398, 739 399, 740 698, 743 3**, 743 4**, 743 498, 746 971, 924 9**, 924 910, 925 9**, 926 9**

SI00.10-P-0001A

Service-Information: Prüfvorgaben für die Fahrzeuguntersuchung zur Vorbereitung der Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO

4.9.15

Typ

alle

Änderungshinweise

13.3.12

Bilder mit zulässigen Korrosionserscheinungen auf dem Reibring der Bremsscheibe hinzugefügt

9.8.12

Bedingungen für Scheinwerfereinstellung mit Neigungsmaßtabelle eingefügt

Bei der Annahme eines Fahrzeugs zu einem Werkstattaufenthalt, in dessen Rahmen die Durchführung einer Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO vorgesehen ist, sind die im folgenden beschriebenen Beurteilungs- und Prüfkriterien für Bremsanlage, Räder, Bereifung und Außenbeleuchtung zu beachten.

Bremsanlage

Sichtprüfung

Prüfung Bremsbelag- und Bremsscheibendicke

Beurteilung Verschleiß-/Tragbild Bremsscheiben

Prüfung der Bremsschläuche und -leitungen auf Zustand und Dichtheit

Wirkprüfung

1 Konditionierung der Bremsanlage in einem kurzen Fahrversuch oder auf dem Rollenprüfstand.

2 Konditionierung mechanisch betätigter Feststellbremsen auf dem Bremsenprüfstand (bei laufender Rolle ca. 2 min mit einer Bremskraft von 0,8...1,0 kN Radumfangskraft).

3 Bremsentest auf Prüfstand durchführen.

Messung der Bremswerte Vorder- und Hinterachsbremse sowie Feststellbremse.

Für die Beurteilung der Bremswirkung der Betriebsbremse gilt:

Mindestabbremsung 50 % (bei Erstzulassung bis 27.07.2010) oder 58 % (bei Erstzulassung ab 28.07.2010) vom Fahrzeuggewicht

Zulässige Rechts-Linksabweichung: max. 25 % vom jeweils höheren Wert

Bremsscheiben

Verschleiß

Zulässiger Dickenverschleiß der Bremsscheiben je nach Bauart zwischen 1 mm und 3 mm. Beurteilung des Verschleißzustandes durch Messung der Bremsscheibendicke.

Durch Verschleiß bleibt außen am Reibring ein Grat stehen (eingelaufene Bremsscheibe).

Eine Gratbildung ist zulässig, solange die Reibfläche der Bremsscheibe die zulässige Dicke nicht unterschreitet.

Die Mindestdicke der Bremsscheibe ist auf dem Bremsscheibentopf eingeprägt. Verschleißmaße der Bremsscheiben: siehe entsprechende WIS­Dokumentation.

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	der Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO

Eingelaufene Bremsscheibe

P42.00-2161-01

Riefen

Tragbild der Bremsscheibe kann durch spezifische Einsatzbedingungen Riefen aufweisen.

Riefen bis zu einer Tiefe von 0,5 mm sind zulässig, sofern dadurch die Mindestdicke der Bremsscheibe nicht unterschritten wird.

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Zulässige Riefenbildung

P42.00-2167-04

Korrosion

Korrosionserscheinungen auf dem Reibring der Bremsscheibe (Flugrost oder sog. "Standflecken") sind zulässig.

Bei der Beurteilung von Bremsscheiben hinsichtlich Korrosion auf dem Reibring ist das optische Erscheinungsbild als alleiniges Kriterium nicht ausreichend. Zusätzlich müssen hierzu die Messergebnisse des Bremsenprüfstands berücksichtigt werden.

Funktionale Beurteilung von Bremsscheiben anhand der Messergebnisse des Bremsenprüfstandes.

Korrosion am Topf oder an der Stirnseite der Bremsscheibe hat keine funktionale Auswirkung.

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Zulässige Korrosionserscheinung "Standflecken"

P42.00-2163-01

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Zulässige Korrosionserscheinung auf dem Reibring

P00.10-5216-03

P00.10-5217-03

Risse

Hitzerisse bis zu einer Länge von 25 mm sind zulässig.

Definition Risslänge (x) bei gelochten Bremsscheiben:

Risslänge (x) inkl. Durchmesser der Bohrung

Bis zum Innen- oder Außendurchmesser durchgerissene Bremsscheiben stellen einen Mangel dar, in diesen Fällen muss die Bremsscheibe erneuert werden.

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Zulässige Hitzerisse

x

Risslänge

P42.00-2164-10

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Durchgerissene Bremsscheiben

P42.00-2165-01

Bremsbeläge

Verschleiß

In der Werkstatt:

Beurteilung des Verschleißzustands durch Messung der Bremsbelagdicke.

Die Beurteilung des Verschleißzustands der Bremsbeläge ausschließlich durch Sichtprüfung ist kein ausreichendes Beurteilungskriterium.

Im Fahrzeug:

Der Verschleißzustand der Bremsbeläge wird kontinuierlich durch die Bremsbelagverschleißanzeige überwacht.

Bei Erreichen einer definierten Rest­Bremsbelagstärke wird der Bremsbelagverschleißsensor aktiviert und eine Warnmeldung im Kombiinstrument angezeigt.

Ab dem Zeitpunkt der Warnmeldung ist eine ausreichende Restlaufstrecke sichergestellt, um eine Werkstatt aufzusuchen und dort die Bremsklötze zu erneuern.

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Warnmeldung

P42.00-2166-01

Feststellbremse

Die Betätigungswege der Feststellbremse unterscheiden sich zwischen den einzelnen Baureihen aufgrund unterschiedlicher konstruktiver Gegebenheiten.

Hierzu zählen:

Verlegung der Seilzüge

Gestaltung der Seilkraftverteilung und Nachstellung

Ausführung der Betätigungsmechanik

(Fußfeststellbremse oder Handhebelbremse)

Maßgeblich für die Beurteilung der Funktion der Feststellbremse ist die Prüfung auf dem Bremsenprüfstand.

Wirkprüfung der Feststellbremse

Mercedes­Benz Pkw Fahrzeuge verfügen über 3 Bauarten der Feststellbremse, die unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Brems- bzw. Haltekraft erfüllen müssen:

DuoServo­Feststellbremse an der Hinterachse mit mechanischer Betätigung

DuoServo­Feststellbremse an der Hinterachse mit elektromechanischer Betätigung (sog. Cable­Puller)

Elektromechanische Betätigung des Hinterachs­Bremssattels (sog. Kombi­Faustsattel)

Mechanische Betätigung

Hand- oder Fußkraft wirkt über Seilzug auf separate Bremsbacken (DuoServo­Trommelbremse) und kann während der Fahrt betätigt werden.

Für die Bremskraft­Bewertung dieser Bauart der Feststellbremse gilt:

Mindestabbremsung 16 % vom Fahrzeuggewicht

Zulässige Rechts­Linksabweichung: max. 50 % vom jeweils höheren Wert

Elektromechanische Betätigung

Betätigungskraft wird über einen Aktuator aufgebaut.

Für die Bremskraft­Bewertung dieser Bauart der Feststellbremse gilt:

Mindestabbremsung 16 % vom Fahrzeuggewicht

Zulässige Rechts­Linksabweichung: max. 95 % vom jeweils höheren Wert

Räder/Bereifung

Sicht- und Zustandsprüfung der Räder und Bereifung:

Restprofiltiefe ( 1,6 mm)

Gleichmäßiger Reifenverschleiß

Reifen und Scheibenrad auf Beschädigungen (z. B. Schnittverletzungen, Beulen, Deformation etc.) prüfen

Zulässigkeit und Freigabe der Mercedes­Benz Rad-/Reifenkombination prüfen: siehe

http://www.mercedes­benz.de

Betriebsanleitung

COC-Papier (Certificate of Conformity)

Bei Scheibenrädern von Fremdherstellern ist sicherzustellen, dass eine gültige ABE mit zugehörigem Gutachten für das Fahrzeug vorliegt oder ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden ist.

Außenbeleuchtung

Überprüfung der folgenden Lichtfunktionen:

Blinklicht

Standlicht

Abblendlicht

Fernlicht

Nebellicht

Nebelschlusslicht

Kennzeichenlicht

Bremslicht

Rückfahrlicht

Scheinwerfereinstellung:

Scheinwerfereinstellung gemäß entsprechender WIS­Dokumentation prüfen und ggf. richtigstellen

Vorgeschriebenes Neigungsmaß beachten (siehe Typschild). Die Standfläche (Beschaffenheit/Zustand) von Fahrzeug und Einstellgerät sind entscheidend für das korrekte Einstellen der Scheinwerfer.

Bedingungen für die optimale Scheinwerfereinstellung

Ebene Stellfläche für Fahrzeug und Prüfgerät (Niveauabweichung kleiner 1 mm)

Neigungswinkel der Standfläche (nach StVZO §29):

Fahrzeug: max. 1 mm/m

Prüfgerät: max. 0,5 mm/m

Beispiel: Im Prüfversuch hat eine Unebenheit der Standfläche des Fahrzeugs von +2 mm zu einer Absenkung des Lichtkegels von 70 m auf 46,67 m, d. h. zu 35 % weniger Sicht für den Kunden geführt.

Identischer Prüf- und Einstellplatz mit ggf. eingerichteter Bodenmarkierung

Rechtwinklige Ausrichtung des Prüfgerätes zur Fahrzeugachse

Abstand Prüfgerät/Scheinwerferglas beträgt zwischen 20 und 30 cm

Unbeschädigte, saubere Streuscheiben am Fahrzeug

Einsatz frei gegebener und regelmäßig kalibrierter Prüf- und Einstellgeräte

Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Prüfgerätes vor Einsatz

Sorgfältige und präzise Einstellung durch den Mechatroniker

Seit Juli 2012 gilt eine fehlerhafte Scheinwerfereinstellung als erheblicher Mangel. Bei Medientests (z. B. von Auto Bild, auto motor und sport, Stiftung Warentest etc.) wird die Scheinwerfereinstellung stets geprüft. Die korrekte und präzise Einstellung der Scheinwerfer ist ein erheblicher Erfolgsfaktor für gute HU- bzw. Werkstättentest­Ergebnisse und liefert damit einen wesentlichen Beitrag zum Image der Marke Mercedes­Benz und zum Kundenvertrauen.

Bezeichnung Mercedes-Benz (Pkw)

Typ

Halogen (Neigungsmaß E)

Xenon (Neigungsmaß E)

A-Klasse

168.0, 168.1, 169.0, 169.3, 176

1,0

1,0

B-Klasse

245, 246

1,0

1,0

C-Klasse

203.0, 203.2, 204.0, 204.2, 204.3

1,0

1,0

CLC-Klasse

203.7

1,0

1,0

CL-Klasse

215.3, 216.3

1,0

1,0

CLK-Klasse

208, 209.3, 209.4

1,0

1,0

CLS-Klasse

218.3, 218.9, 219.3

1,0

1,0

E-Klasse

207.3, 207.4, 211.0, 211.2, 212.0, 212.2

1,0

1,0

G-Klasse

461, 463

1,2

1,2

GL-Klasse

164.8, 166.8

1,0

1,0

GLK-Klasse

204.9

1,0

1,0

M-Klasse

163

1,0

1,0

ML-Klasse

164.1, 166.1

1,0

1,0

R-Klasse

251

1,0

1,0

S-Klasse

220.0, 220.1, 221.0, 221.1

1,0

1,0

SL-Klasse

129, 230, 231

1,0

1,0

SLK-Klasse

170, 171, 172

1,0

1,0

SLR-Klasse

199

1,0

1,0

SLS-Klasse

197.3

1,1

1,1

MAYBACH

240

1,0

1,0

Mercedes-Benz Vans

Typ

Halogen (Neigungsmaß E)

Xenon (Neigungsmaß E)

Vito/Viano

639 mit Code XZ0
639 mit Code XZ1

1,2
1,0

1,2
1,0

Sprinter

902, 903, 904, 905, 906

1,2

1,2

000 588 11 21 00 Einstellgerät

WS82.00-P-0151B

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