Sitzgeräusche
Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass vermehrt Sitzeinstelleinheiten zur Befundung an die Garantiestelle eingesendet werden, ohne dass eine Ursachenbeschreibung (Kundenbeschreibung der Beanstandung) bzw. eine genaue Kennzeichnung (Markierung) der Beanstandungsstelle vorliegt.
Die Beanstandungen, die den Austausch von Sitzverstellern zur Folge haben, können in den meisten Fällen im ausgebauten Zustand nicht mehr nachvollzogen bzw. reproduziert werden.
Wir bitten Sie deshalb, unbedingt eine Ursachenbeschreibung (Kundenbeschreibung) bzw. eine genaue Kennzeichnung (Markierung) an der Beanstandungsstelle anzubringen, oder vor Ausbau Kontakt mit den bekannten Ansprechpartnern der technischen Werkstattbetreuung aufzunehmen.
Werden die genannten Punkte nicht beachtet oder die geforderten Informationen nicht mitgeliefert, behalten wir uns vor, die Garantieanträge abzulehnen.