Seit September 2017 (Release 17C) ist die Auswahl des präferierten Servicepartners in Mercedes me connect Retail (MmcR) ein Pflichtfeld.
Kurzbeschreibung
Zur Optimierung des Aktivierungsprozesses für Mercedes me connect ist die Auswahl des präferierten Servicepartners in MmcR grundsätzlich ein Pflichtfeld. Der präferierte Servicepartner ist während des Aktivierungsprozesses auszuwählen.
MmcR fordert den Anwender auch beim Bearbeiten/Editieren eines bereits verknüpften Fahrzeugs dazu auf, den präferierten Servicepartner auszuwählen.
P82.89-3190-05
Daraus ergeben sich folgende Handlungsanweisungen, welche unbedingt einzuhalten sind.
Dienstfahrzeuge der Daimler AG
Bei der Verknüpfung von Dienstfahrzeugen der Daimler AG ist die Auswahl des präferierten Servicepartners eindeutig geregelt. Für alle Firmenfahrzeugen der Daimler AG (zum Beispiel Fahrzeuge von Führungskräften) ist die nächstgelegene Niederlassung der Daimler AG als präferierter Servicepartner zu hinterlegen.
B2B (Flottenfahrzeuge)
Bei der Verknüpfung von Fahrzeugen von Fuhrparks und Flotten, ist die Hinterlegung eines präferierten Servicepartners erforderlich. Der Flottenbetreiber definiert den Mercedes-Benz Servicepartner, welcher seine Fahrzeuge betreut. Dieser Servicepartner ist auf Wunsch des Flottenbetreibers zu hinterlegen. In Verbindung mit der Aktivierung der Dienste (zum Beispiel Wartungsmanagement oder Telediagnose) werden dann aus gesendeten Fahrzeugdaten im Rahmen des Service Managements Angebote oder Anschreiben an den Flottenbetreiber versendet.
Wünscht der Flottenbetreiber keinen Versand von Daten (Angebote oder Anschreiben), werden die Dienste Wartung und Telediagnose nicht aktiviert bzw. bei der Bearbeitung von bestehenden Fahrzeugen deaktiviert.
Verteiler für diese Handlungsanweisung:
Mercedes-Benz Deutschland (MBD)
Customer Assistance Center (CAC) in Maastricht
ITS, GSP, MS