Zum 01.06.2015 ist in Deutschland die neue AU-Richtlinie auf Basis Geräteleitfaden 5 in Kraft getreten. In der neuen AU-Richtlinie ist nun auch die AU-Durchführung für Fahrzeuge mit Euro-VI-Norm (595/2009/EG) sowie Euro-6-Norm (715/2007/EG) geregelt. Das bisher angewandte „zweistufige Verfahren“ wird auch bei der Euro-VI-Norm bzw. Euro-6-Norm angewendet. Mit dieser Service Information wollen wir über die wesentlichen Änderungen informieren.
Wichtige Änderungen der neuen AU-Richtlinie zum 01.06.2015 im Überblick.
Pflicht zur AU-Durchführung via elektronische Fahrzeugschnittstelle (Europäische On-Board-Diagnose) für Euro-VI-Norm Fahrzeuge.
Gesetzlicher Trübungswert (K-Wert) von 0,5 m-1 für Emissionsschlüssel 36xx, 66xx.
Auslesen der Fahrzeug-Identifizierungsnummer bei Fahrzeugen mit Europäische On-Board-Diagnose aus den abgasrelevanten Steuergeräten.
Readiness-Code NOx-Nachbehandlung werden bei Euro-VI-Norm nicht bewertet.
Reduzierung der Anzahl der Beschleunigungszyklen auf 1 unter der Voraussetzung:
Dass keine geminderte Abregeldrehzahl bei v = 0 km/h vorhanden ist.
Dass der Spitzenwert der Rauchgastrübung (K-Wert) beim „Freiblas-Gasstoß“ < 70 % des zutreffenden Grenzwertes (Plaketten-/Herstellerwert oder gesetzliche Vorgabe) beträgt.
Bandbreite des Spitzenwertes der Rauchgastrübung von 0,2 m-1 bei Trübungskoeffizienten 1,0 m-1.
Bei der Euro-VI-Norm führen aktuelle Fehler (confirmed und active) der Klasse A, B1 zum „nicht bestanden“ der Abgasuntersuchung (AU).
Mehrere Felder zur Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer bei Abweichung von Zulassungsbescheinigung Teil und ausgelesener Fahrzeug-Identifizierungsnummer via Europäische On-Board-Diagnose.
zusätzliche Eingabemöglichkeit bei Feld amtliches Kennzeichen „ohne Zulassung“.
zusätzliche Eingabemöglichkeit von weiteren NOx-relevanten Fehlercodes bei Sollwerteingabe erforderlich, wenn diese nicht bereits in der Datenbank der verwendeten AU-Solldaten vorhanden sind.
zusätzliche Vermerke auf dem AU-Nachweis:
Hinweis beim Gesamtergebnis: Dieser Nachweis ist innerhalb der nächsten 2 Kalendermonate bei der Hauptuntersuchung vorzulegen, ansonsten verliert er seine Gültigkeit.
Stand der AU-Solldaten, z. B.VI/2015
Die veröffentlichte SI00.10-D-0010DJ (Durchführung AU-Ersatzverfahren für Mercedes-Benz Transporter mit Euro-VI-Norm) und SI00.10-D-0002-01DJ (Vorgehensweise zur Durchführung der Abgasuntersuchung) sind seit dem 01.06.2015 nicht mehr anzuwenden.
Hinweis zur Durchführung der Abgasuntersuchung:
Beim Löschen der Fehlercodes mittels XENTRY Diagnostics werden alle Readiness Codes auf „nicht ready“ bzw. „1“ zurückgesetzt.
Somit ist bei 2-stufigen Verfahren nach Geräteleitfaden 4 und 5 immer eine Endrohrmessung durchzuführen. Daher vor AU-Durchführung nur dann den Fehlerspeicher löschen, wenn unbedingt notwendig.
Prüf- und Einstellwerte
Die AU-Sollwerte für Euro-VI-Norm Fahrzeuge sind der „Verelda Datenbank“ zu entnehmen.
http://xentryportal.mercedes-benz.com Rubrik: Wartung & Reparatur Werkstattdokumente Werkstattinformationen AU-Daten
Wichtige Hinweise:
Bei bereits ausgelieferten Fahrzeugen mit Euro-VI-Norm, die im Produktionszeitraum 07/2013 – 05/2015 hergestellt wurden, kann es zu Problemen bei der AU kommen. Für diese Fahrzeuge wird je nach Fahrzeug-Identifizierungsnummer eine der folgenden KDM (Kundendienstmaßnahme) durchgeführt. SM14.40-D-0017DJ, SM54.21-D-0074DJ und SM54.21-D-0095DJ.
Bitte überprüfen Sie, ob auf ihrem AU-Gerät die aktuelle Kommunikationssoftware installiert ist. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Vertretung, den Lieferanten oder direkt an den Hersteller.