40.10
| Einführung Reifenlabel Die EU-Verordnung über die „Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter“ legt fest, dass Pkw- und Nutzfahrzeugreifen ab 01. November 2012 mit einem Label gekennzeichnet werden müssen. Dieses gibt Auskunft über die Energieeffizienz (Rollwiderstand), die Nasshaftung und das externe Rollgeräusch der Reifen. Das Label enthält Angaben zu folgenden Reifenparametern: - Kraftstoffeffizienz – dargestellt durch ein Piktogramm und ausgedrückt in Klassen von A bis G. - Nasshaftung – dargestellt durch ein Piktogramm und ausgedrückt in Klassen von A bis G. - Externes Rollgeräusch – dargestellt durch ein Piktogramm und ausgedrückt als Vorbeifahrgeräusch in dB.
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