Wir informierten Sie darüber, dass es der Daimler AG untersagt war, das AIRSCARF-Heizsystem in Mercedes-Benz Fahrzeugen in der ursprünglichen Ausführungsform in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu gebrauchen, zu produzieren oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen. Insofern war es der Daimler AG untersagt Fahrzeuge mit einem aktivierten AIRSCARF-Heizsystem (Code 403) zu exportieren.
Mit sofortiger Wirkung darf das komplette AIRSCARF-Heizsystem (Code 403) weltweit wieder angeboten und werksseitig verbaut werden. Somit ist die AIRSCARF-Vorrüstung (Code 499) hinfällig und wird auch nicht mehr angeboten.
Es gilt daher ab sofort:
AIRSCARF kann in der ursprünglichen Ausführungsform (Code 403) von Kunden wieder bestellt werden.
Für alle Fahrzeuge mit Status „nach Einplanung“ und AIRSCARF-Vorrüstung (Code 499) wird kostenfrei für den Kunden im Rahmen der unten stehenden Kundendienstmaßnahmen AIRSCARF (Code 403) aktiviert.
Geplante Kundendienstmaßnahmen für Aktivierung AIRSCARF
Fahrzeuge mit deaktiviertem AIRSCARF (dekontaktierte elektrische Steckverbindung) können im Rahmen einer Kundendienstmaßnahme umgerüstet werden.
Fahrzeuge mit deaktiviertem AIRSCARF ab Werk (Luftkanal/Kopfstütze ohne Heizelement) können in Abhängigkeit zur Teileverfügbarkeit voraussichtlich ab Ende Juni 2016 ebenfalls im Rahmen einer Kundendienstmaßnahme umgerüstet werden.
Es ist sicherzustellen, dass in jedem Fall vor Auslieferung an Kunden eine Funktionsprüfung des AIRSCARF Systems durchgeführt wird. Lässt sich die Funktion, bedingt durch fehlende Teile nicht vor Auslieferung wieder herstellen, sind die Servicebetriebe verpflichtet, die Einbestellung des Kunden zu veranlassen, sobald die Voraussetzungen für eine Umrüstung erfüllt sind. Eine Fahrzeugauslieferung kann in jedem Fall erfolgen.