si8870d0005dk

Service-Information: Nachrüstpflicht für Außenspiegel

Typ si · Thema 88.70 · Version 0100 · 2008-06-17

Gültig für: TYP 668.35#, 670.35# /42# /43# /453 ## bis 126245

Einordnung

Funktionsgruppe 3 Aufbau › 88 Anbauteile, Außenklappen › 88.70 Außenspiegel, Außenspiegelersatz-Kamera — Baureihe 668 (Baumuster 35*) · Baureihe 670 (Baumuster 35*, 42*, 43*, 453)

EinPAS 36 Sicht › 36.20 Spiegel › 36.20.3 Nachträglicher Einbau/Umbau — Baureihe 668 (Baumuster 35*) · Baureihe 670 (Baumuster 35*, 42*, 43*, 453)

EinPAS 45 Daten/Information › 45.20 Information/Maßnahmen › 45.20.20 Serviceinformation — Baureihe 668 (Baumuster 35*) · Baureihe 670 (Baumuster 35*, 42*, 43*, 453)

SI88.70-D-0005DK

Service-Information: Nachrüstpflicht für Außenspiegel

17.6.08

TYP 668.35#, 670.35# /42# /43# /453 ## bis 126245

Laut Richtlinie 2003/97/EG müssen alle Nutzfahrzeuge der Klassen N2 (Nutzfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 bis 12 t), die ab dem 01.01.2000 zugelassen wurden, mit einem Weitwinkel- und einem Rampen- bzw. Nahbereichsspiegel mit erweitertem Sichtfeld auf der Beifahrerseite ausgerüstet sein.

Nutzfahrzeuge, die nach dem 01.01.2000 zugelassen wurden und noch nicht den Anforderungen der Richtlinie 2003/97/EG entsprechen, müssen bis zum 31.03.2009 nach der Richtline 2007/38/EG (Nachrüstung mit Spiegel an schweren Lastkraftwagen) nachgerüstet werden.

Fahrzeuge ab Fahrgestellnummer 126246 erfüllen bereits ab Werk die Anforderungen der Richtlinie 2003/97/EG.

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Reparaturfall:

Im Reparaturfall ist darauf zu achten, dass für die betroffenen Fahrzeuge nur noch die unten aufgeführten Teile bestellt werden. Für die von der Richtlinie nicht betroffenen Länder stehen die alten Spiegel und Halterungen weiter zur Verfügung.

Nur für Deutschland:

Von der Nachrüstpflicht betroffene Fahrzeuge, bei denen die Hauptuntersuchung nach dem 01.10.2008 fällig wird, müssen bereits zu diesem Zeitpunkt entsprechend der Richtlinie 2007/38/EG (Nachrüstung mit Spiegel an schweren Lastkraftwagen) nachgerüstet sein.

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Nachrüstlösung nach Richtlinie 2007/38/EG

Minimallösung:
Austausch des Spiegelglases des Weitwinkelspiegels auf der Beifahrerseite gegen ein Spiegelglas mit erweitertem Sichtfeld


Austausch des kompletten Rampenspiegels auf der Beifahrerseite

Erweiterte MB-Lösung:

Austausch des Spiegelglases des Weitwinkelspiegels auf der Fahrerseite gegen ein Spiegelglas mit erweitertem Sichtfeld


Einbau eines Weitwinkelspiegels auf der Fahrerseite
(bei nicht vorhandenem Weitwinkelspiegel)

Teile-Bestell-Hinweise

Teil-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Minimallösung

A 000 810 03 93

Spiegelglas Weitwinkelspiegel

1

A 957 810 26 16

Rampenspiegel komplett

1

A 001 811 67 14

Befestigungssatz Rampenspiegel Fahrerhaus

n. B.

A 001 811 68 14

Befestigungssatz Rampenspiegel Kastenwagen

n. B.

Erweiterte MB-Lösung

A 002 810 06 16

Weitwinkelspiegel komplett

1

A 001 990 72 12

Schraube

1

A 670 811 00 49

Lasche

1

A 670 811 00 18

Kappe

1

A 670 811 01 18

Kappe

1

N 000 125 00 64 49

Scheibe

1