Hiermit möchten wir darauf hinweisen, dass Folgendes zu beachten ist bei Geräuschen am elektronischen Gebläsemotor (A32m1):
Bei Geräuschen am elektronischen Gebläsemotor (A32m1) ist das Analyseblatt OF83.10P300101A auszufüllen. Hierfür darf eine Aufwandsentschädigung von 3 AW abgerechnet werden.
Bei Befundung eines Fremdkörpers im elektronischen Gebläsemotor (A32m1) ist der Sachverhalt mit einem Foto zu dokumentieren und ein TIPSFall zu erstellen.
Bei Eintrag von Laub im Typ 247 muss das Laub entfernt werden und der elektronische Gebläsemotor (A32m1) kann ohne Erneuern wieder eingebaut werden.
In diesem Fall muss weder das Analyseblatt ausgefüllt, noch ein TIPSFall erstellt werden.
Fremdkörper sind zu entfernen und zur weiteren Befundung aufzubewahren.
Sind die Geräusche nicht auf Fremdkörper zurückzuführen, ist auch ein TIPSFall zu erstellen und weitere Anweisungen zu befolgen.
Es dürfen keine Teile erneuert werden.
Referenzierte Dokumente
- of8310p300101a Analyseblatt zu Beanstandungen von Geräuschen des Gebläsemotor, Formular