P77.30-2575-01
1 Seitenverkleidung
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Verdeck zum Ausbau der Seitenverkleidungen oder bei bereits ausgebauten Seitenverkleidungen nicht geschlossen werden darf.
Ansonsten werden die Spannseile des Verdecks beschädigt.
Sollte bei der Garantiebefundung ein nachweisbares Werkstattverschulden vorliegen, behalten wir uns vor, die entstandenen Kosten zurück zu belasten.