P58.20-2201-11
1 zusätzliche Bohrung
P58.20-2202-11
1 zusätzliche Bohrung
a Ø 12 mm
b 17 mm
u 30 mm
Aufgrund von Änderungen am Fahrzeug muss eine zusätzliche Bohrung (1) mit Ø 12 mm an der Motorhaltevorrichtung angebracht werden.
Die bestehenden Bestände im GLC werden geändert.
Motorhaltevorrichtung
199 589 02 62 00