SI54.61-L-0003A | Service Information zu Tachographen | 23.7.02 |
TYP 667, 668, 670
mit elektrischem Tachograph
Aus gegebenem Anlaß möchten wir im Garantie- und Kulanzfall bezüglich elektrischer Tachograph, folgende Hinweise geben:
Die Abrechnung der Tachographeneichung nach § 57b in Verbindung Aufbau / Ausbau des Fahrzeuges beim Aufbauhersteller, ist über Garantie- und Kulanz unzulässig.
Entsprechende Garantieanträge werden der ausführenden Werkstatt rückbelastet.
Es werden auch ausgebaute Tachographen, die in Ordnung sind, von der ausführenden Werkstatt rückbelastet.