si5461g0015a

Service-Information: Erstkalibrierung und Inbetriebnahme des digitalen Kontrollgeräts bei Neufahrzeugen

Typ si · Thema 54.61 · Version 0201 · 2012-08-24

Gültig für: TYP 405.05/10/12/20/22, 437.4

Einordnung

Funktionsgruppe 2 Fahrwerk › 54 Elektrische Anlage, Ausrüstung und Instrumente › 54.61 Tachograf, Fahrtenschreiber, Taxameter — Baureihe 405 (Baumuster 05*, 10*, 12*, 20*, 22*) · Baureihe 437 (Baumuster 4**)

EinPAS 31 Kommunikation/Information/Entertainment › 31.35 Tachograf/Mautsystem › 31.35.40 Tachograf — Baureihe 405 (Baumuster 05*, 10*, 12*, 20*, 22*) · Baureihe 437 (Baumuster 4**)

EinPAS 45 Daten/Information › 45.20 Information/Maßnahmen › 45.20.20 Serviceinformation — Baureihe 405 (Baumuster 05*, 10*, 12*, 20*, 22*) · Baureihe 437 (Baumuster 4**)

SI54.61-G-0015A

Service-Information: Erstkalibrierung und Inbetriebnahme des digitalen Kontrollgeräts bei Neufahrzeugen

24.8.12

TYP

405.05/10/12/20/22, 437.4

Arbeits-Nr. der Arbeitstexte bzw. Standardtexte und Richtzeiten

Sparte

Arb.-Nr.

Arbeitstext

Zeit

Verr.-Nr.

Codewort

U

007941

Erstkalibrierung eines Digitalen Kontrollgerätes im Rahmen der Neufahrzeuginbetriebnahme durchführen

24 AW/2,0 h

Das Produktionswerk führt bei Fahrzeugen mit digitalem Tachograph am fertiggestellten Fahrzeug die Erstkalibrierung bzw. die Einbauprüfung (in Deutschland nach § 57b StVZO Anlage XVIIIa 3.2) durch und erstellt ein Klebeschild mit den im digitalen Tachographen hinterlegten Daten. Dieses Klebeschild wird mit einer Plombierfolie an der B-Säule der Fahrerseite angebracht.

Da zu diesem Zeitpunkt das amtliche Kennzeichen und in der Regel auch das Zulassungsland unbekannt sind, muss nach der Zulassung des Fahrzeuges das amtliche Kennzeichen und das Zulassungsland im digitalen Tachographen eingegeben werden.

Die Eingabe des amtlichen Kennzeichens und des Zulassungslandes darf nur von einer autorisierten Werkstatt mit entsprechender Werkstattkarte durchgeführt werden.

Für diese Arbeit wurde die Arbeits-Nr. 007941 mit entsprechenden Arbeitswerten angelegt.

Diese Zusatzarbeit ist kostenpflichtig und darf nicht über Garantie und Kulanz abgerechnet werden.