Inbetriebnahme eines neuen ZV/FFB-Steuergerätes - Zentralverriegelung
Wie durch ITP 0001/20 mitgeteilt, wurde die Versorgung des FFB/ZV-Steuergerätes geändert.
Mit den Änderungen ist es für den Fall, dass das Steuergerät geändert werden muss, nicht mehr erforderlich, neue Steuerungen zusammen mit dem neuen Steuergerät zu erwerben, und die aktuellen Kundensteuerungen können verwendet werden.
Die Anwendung eines neuen Steuergerätes erfolgt über das Menü: FFB Aktivierungen Inbetriebnahme des neuen Steuergerätes.
Hinweise zum neuen Prozess:
Im neuen Steuergerät kann nur die erste Steuerung gelernt werden, ohne dass eine bekannte Steuerung bereits im Steuergerät registriert ist.
Ab der zweiten Steuerung ist es notwendig, wie üblich mit einer bekannten Steuerung zu legitimieren.
Eine zusätzliche Steuerung kann wie gewohnt jederzeit über das Menü „Neuen Sender registrieren“ hinzugefügt werden.
Die im Anschreiben VPS3-0004/2020 und ITP 0001/20 beschriebenen Hinweise müssen ebenfalls beachtet werden.