Kraftstoff-, Öl- und AdBlue® Proben
Abgasnachbehandlungseinheiten, die nach dem Ausbau zur Befundung gesendet werden, was beispielsweise im Garantie-, Kulanz- oder Servicevertragsfall vorkommt, muss unbedingt je eine Kraftstoff-, Öl- und AdBlue® Probe beigefügt werden. Nur so kann eine aussagekräftige bzw. präzise Befundung sichergestellt werden.
Die Mitlieferung dieser Proben ist Bedingung bei Garantie-, Kulanz- oder Servicevertragsanträgen.
Kostenregelung
Die Kosten für die benötigten Probenbehälter können im Garantie-, Kulanz- oder Servicevertragsfall über Nebenkosten im Antrag abgerechnet werden.