LithiumIonenBatterien sind als Gefahrgut eingestuft und haben dementsprechend hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Dazu gehört der Nachweis, dass die LithiumIonenBatterien einen Test zur Transportsicherheit (geregelt im "UN Prüfhandbuch Test und Kriterien – Teil III, Abschnitt 38.3 – Lithium-Metall und LithiumIonenBatterie") bestanden haben.
Absender und Beförderer, die eine LithiumIonenBatterie befördern, müssen sich - neben allen anderen gefahrgutrechtlichen Vorgaben - vor der Beförderung vergewissern, ob die Prüfung gemäß "UN Prüfhandbuch Test und Kriterien – Teil III, Abschnitt 38.3" bestanden wurde.
Dazu muss eine sog. UN 38.3 Prüfzusammenfassung durch den Hersteller (ab 01.01.2020) auf Anfrage jedem zur Verfügung gestellt werden. Die UN 38.3 Prüfzusammenfassung muss beim Transport nicht mitgeführt werden. Es reicht aus, beim Transport von mehreren identischen Batterien das Vorhandensein der UN 38.3 Prüfzusammenfassung einmal zu überprüfen.
Die Daimler AG kommt als Hersteller der Verpflichtung nach, indem die UN 38.3 Prüfzusammenfassungen der eingebauten LithiumIonenBatterien zur Bordnetz- und Antriebsunterstützung im Gefahrgut- und Gefahrstoffmanagement (GMS) Portal bereitgestellt werden. Servicebetriebe können somit auf Nachfrage die UN 38.3 Prüfzusammenfassung bzw. den Link zum GMS-Portal zur Verfügung stellen. Die UN 38.3 Prüfzusammenfassungen sind abrufbar unter folgender Adresse:
https://gms.aftersales.daimler.com
Reiter "Zu den Gefahrstoffinformationen" -> keine Registrierung erforderlich.
Die Sachnummer der LithiumIonenBatterie eingeben und rechts die UN 38.3 Prüfzusammenfassung herunterladen.