Hiermit möchten wir darauf hinweisen, dass der Abrechnungsprozess des entgangenen Rückwerts für Händler vereinfacht wird.
Ab sofort steht ein neuer Abrechnungsprozess für nicht transportfähige Hochvoltbatterien zur Verfügung. Dieser Prozess löst den bisherigen Übergangsprozess ab.
Für den Schadenschlüssel "54719 Hochvoltbatterie" gibt es zusätzlich die Schadensart "DT". Auf diese Schadensart kann der Händler über die Nebenkosten den entgangenen Rückwert, sowie die zusätzlich entstandenen Logistik- und Entsorgungskosten in VEGA abrechnen. Die einzelne Beträge sind im Hinweistext zu vermerken.
Zwingend erforderlich ist der Nachweis, dass die Batterie nicht transportfähig ist. Der XENTRY Diagnoseausdruck "HV Batterie nicht transportfähig" muss dem Schaden "DT" angehängt werden. Der Entsorgungsnachweis der nicht transportfähigen Hochvoltbatterie ist vom Händler revisionssicher abzulegen.
Der technische Schaden wird, wie bisher, über den technischen Schadenschlüssel abgewickelt (Lohn und Material).