Hiermit weisen wir darauf hin, dass durch das Be- und Entladen des Fahrzeugs nach dem Transport bzw. unsachgemäßen Anheben des Fahrzeugs zu Schäden an der Hochvoltbatterie kommen kann. Diese können zu erhebliche Kosten führen.
Prüfung auf Schäden durch den Transport:
Die Hochvoltbatterie ist insbesondere im Bereich der Vorderachse und Hinterachse zu prüfen. Ist die Hochvoltbatterie selbst beschädigt, so ist die zuständige Landesorganisation zur Klärung der weiteren Vorgehensweise zu kontaktieren.
Verwendung von Hebewerkzeugen:
Zum Anheben des Fahrzeugs sind ausschließlich die vorgesehene Hebebühnen-Aufnahmepunkte und Wagenheber-Aufnahmepunkte zu verwenden.
Sollte durch unsachgemäßes Anheben des Fahrzeugs die Hochvoltbatterie beschädigt werden, können die Kosten nicht über Garantie/Kulanz abgerechnet werden.
Dies ist auch dem Kunden bei Fahrzeugauslieferung mitzuteilen.