Die oben aufgeführten Typen wurden im Zeitraum von 1985 bis 1991 in unterschiedlichen Ausführungen (ECE/RÜF/KAT) ab Werk ausgeliefert.
Eine eindeutige Aussage, ob diese Fahrzeuge mit dem neuen Kraftstoff E10 betrieben werden können, ist erst nach einer Überprüfung am Fahrzeug möglich.
Dabei ist zu prüfen, ob das Fahrzeug mit:
geregeltem Katalysator
Lambdasonde
Abgleichstecker mit grünem KAT-Aufdruck (im Motorraum) und
Reduzierstück mit Klappe im Tankeinfüllstutzen
ausgestattet ist.
Fahrzeuge, die bereits werkseitig mit "KAT" ausgerüstet sind oder "RÜF" Fahrzeuge, die werkseitig elektronisch vorgerüstet sind und bei denen ein geregelter Katalysator nachgerüstet wurde, sind für den uneingeschränkten E10 Betrieb geeignet.
Fahrzeuge in der Standard Ausstattung (ECE) sind nicht für die Verwendung mit E10 Kraftstoff vorgesehen.
Hinweise hierzu auch in der SI47.00-P-0002A beachten.
Service-Information: Verwendbarkeit von E10 Kraftstoff