P00.00-4765-08
Eintrag in VeDoc, dargestellt mit deutscher Menüführung
A Fahrzeuge
B Aggregate
C Allgemein
Nach ISO 9001 ist es notwendig, die Rückverfolgbarkeit von sicherheitsrelevanten Bauteilen sicherzustellen. Aus diesem Grund weisen wir nochmals darauf hin, dass nach einem Erneuern der Lenkung diese im VeDoc analog der Verfahrensanweisung für Motor und Getriebe (1200-17A Behandlung Motor-Getriebenummern) rückdokumentiert werden muss.
Dazu ist die Lenkungsnummer und die Sachnummer der neu eingebauten Lenkung zwingend im VeDoc einzutragen.
Sollten Sie keine VeDoc Schreibberechtigung für die notwendigen Eintragungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre nächst höhere Organisationseinheit, die über Schreibrechte in VeDoc verfügt. Diese ist schriftlich, per Fax oder E-Mail über die rückzudokumentierenden Umfänge zu informieren.