SI42.47-P-0001A | Service-Information: Rücksendung von Diagnosedaten beim Erneuern von ABR-Komponenten | 26.5.09 |
TYP 207, 212
Beim Erneuern des ABR-Steuergerätes bzw. der ABR-Hydraulikeinheit muss neben dem Kurztestprotokoll unbedingt auch immer ein Steuergeräteprotokoll erstellt werden, wenn die betreffende Komponente zur Befundung angefordert wird oder aufgrund bestehender Garantie-Regeln zurückgesendet werden muss. Kurztest- und Steuergeräteprotokoll müssen dem Schadteil bei der Rücksendung beigelegt werden.
Hintergrund: Im Steuergeräteprotokoll sind Informationen über die in der SCN-Codierung des Steuergerätes hinterlegten SA-Codes und Getriebeart enthalten.
Diese Informationen werden für eine korrekte Befundung benötigt. Ohne diese Informationen kann es dazu kommen, dass bei der Untersuchung der Komponenten auf einem Prüfstand dieser nicht richtig parametriert werden kann und in Folge das Untersuchungsergebnis verfälscht wird.