si4247p0001a

Service-Information: Rücksendung von Diagnosedaten beim Erneuern von ABR-Komponenten

Typ si · Thema 42.47 · Version 0100 · 2009-05-26

Gültig für: TYP 207, 212

Einordnung

Funktionsgruppe 2 Fahrwerk › 42 Bremsen-Hydraulik und Mechanik › 42.47 Adaptive Brake (ABR) — Baureihe 207 · Baureihe 212

EinPAS 26 Aktive Sicherheitssysteme › 26.20 Brems-/Traktionsregelung › 26.20.1 Grundinformation — Baureihe 207 · Baureihe 212

EinPAS 45 Daten/Information › 45.20 Information/Maßnahmen › 45.20.20 Serviceinformation — Baureihe 207 · Baureihe 212

SI42.47-P-0001A

Service-Information: Rücksendung von Diagnosedaten beim Erneuern von ABR-Komponenten

26.5.09

TYP 207, 212

Beim Erneuern des ABR-Steuergerätes bzw. der ABR-Hydraulikeinheit muss neben dem Kurztestprotokoll unbedingt auch immer ein Steuergeräteprotokoll erstellt werden, wenn die betreffende Komponente zur Befundung angefordert wird oder aufgrund bestehender Garantie-Regeln zurückgesendet werden muss. Kurztest- und Steuergeräteprotokoll müssen dem Schadteil bei der Rücksendung beigelegt werden.

Hintergrund: Im Steuergeräteprotokoll sind Informationen über die in der SCN-Codierung des Steuergerätes hinterlegten SA-Codes und Getriebeart enthalten.

Diese Informationen werden für eine korrekte Befundung benötigt. Ohne diese Informationen kann es dazu kommen, dass bei der Untersuchung der Komponenten auf einem Prüfstand dieser nicht richtig parametriert werden kann und in Folge das Untersuchungsergebnis verfälscht wird.