Bei der Rücklieferung von Reifendrucksensoren zur Garantiebefundung muss ab sofort ein Steuergeräteprotokoll vom Steuergerät Reifendruckkontrolle (N88) beigelegt werden.
Das Steuergeräteprotokoll sollte vor Beginn der Diagnose bzw. Reparatur erstellt werden.
Eine aktive Onlineverbindung von XENTRY Diagnosis ist sicherzustellen.
Ab dem 01.07.2019 werden die Garantieanträge zu Reifendrucksensoren im Zuge der Garantiebefundung abgelehnt, wenn kein Steuergeräteprotokoll beigelegt ist.
Steuergeräteprotokolle sind bei gemeinsamer Einsendung mit den Reifendrucksensoren vorzugsweise in Deutsch oder Englisch beizulegen.
Um das Ausdrucken zu erleichtern, gibt es im Diagnosesystem den Menüpunkt "Steuergeräteprotokoll".
In diesem Menüpunkt werden folgende Daten automatisch zusammengefasst und können anschließend ausgedruckt werden:
Steuergerätedaten
Fahrzeugdaten
Kundenbeanstandung (vom Werkstattpersonal auszufüllen)
Fehlerspeicher
Umgebungsdaten
Kurztest
Den Menüpunkt "Steuergeräteprotokoll" finden Sie im jeweiligen Steuergeräte-Hauptmenü. Um eine gezielte Befundung zu gewährleisten, ist es wichtig, das Feld "Kundenbeanstandung (Bemerkungen zum Schadensfall)" auszufüllen und weitere Hinweise zum Schadensfall anzugeben.