SI33.15-P-0005A | Service-Information: Beurteilung von konventionellen Gummilagern der Zugstrebe Vorderachse | 21.6.06 |
TYP 211, 219, 220, 221, 230
Änderungshinweise
P33.15-2093-01
Pfeil Gummi-membrane
Pfeil Gummi-membrane
P33.15-2094-01
Es werden immer noch sehr häufig konventionelle Gummilager mit dem Monteurbefund "rissig/gerissen" in der Garantiestelle eingereicht. Deshalb hierzu nochmals die richtigen Beurteilungskriterien des Gummilagers:
In der Garantiebefundung wurde wiederholt festgestellt, dass auf Garantie zurückgelieferte konventionelle Gummilager der Zugstrebe mit dem Monteurbefund "gerissen" eingereicht werden. Untersuchungen an diesen Lagern zeigten allerdings nur eine gerissene Gummimembrane, die bei der Herstellung des
Lagers entsteht.
Diese Gummimembrane (siehe Bild) hat weder Einfluss auf die Lagerstabilität noch auf die Funktion und ist daher bei der Beurteilung eines Gummilagers nicht relevant!
Ist nur die Gummimembrane (Markierung) eingerissen, ist das Lager noch voll funktionsfähig und darf nicht erneuert werden!