si3315p0005a

Service-Information: Beurteilung von konventionellen Gummilagern der Zugstrebe Vorderachse

Typ si · Thema 33.15 · Version 0200 · 2006-06-21

Gültig für: TYP 211, 219, 220, 221, 230

Einordnung

Funktionsgruppe 2 Fahrwerk › 33 Vorderachse › 33.15 Achslenker — Baureihe 211 · Baureihe 219 · Baureihe 220 · Baureihe 221 · Baureihe 230

EinPAS 17 Antriebsstrang/Achse › 17.50 Vorderachse › 17.50.41 Querlenker/Lenker/Stabilisator — Baureihe 211 · Baureihe 219 · Baureihe 220 · Baureihe 221 · Baureihe 230

EinPAS 45 Daten/Information › 45.20 Information/Maßnahmen › 45.20.20 Serviceinformation — Baureihe 211 · Baureihe 219 · Baureihe 220 · Baureihe 221 · Baureihe 230

SI33.15-P-0005A

Service-Information: Beurteilung von konventionellen Gummilagern der Zugstrebe Vorderachse

21.6.06

TYP 211, 219, 220, 221, 230

Änderungshinweise

20.6.06

Hinweise zu den Beurteilungskriterien der Gummilager ergänzt

Service-Information: Beurteilung von konventionellen Gummilagern der Zugstrebe  
	Vorderachse
Service-Information: Beurteilung von konventionellen Gummilagern der Zugstrebe  
	Vorderachse

P33.15-2093-01

Pfeil Gummi-membrane

Pfeil Gummi-membrane

P33.15-2094-01

Es werden immer noch sehr häufig konventionelle Gummilager mit dem Monteurbefund "rissig/gerissen" in der Garantiestelle eingereicht. Deshalb hierzu nochmals die richtigen Beurteilungskriterien des Gummilagers:

In der Garantiebefundung wurde wiederholt festgestellt, dass auf Garantie zurückgelieferte konventionelle Gummilager der Zugstrebe mit dem Monteurbefund "gerissen" eingereicht werden. Untersuchungen an diesen Lagern zeigten allerdings nur eine gerissene Gummimembrane, die bei der Herstellung des

Lagers entsteht.

Diese Gummimembrane (siehe Bild) hat weder Einfluss auf die Lagerstabilität noch auf die Funktion und ist daher bei der Beurteilung eines Gummilagers nicht relevant!

Ist nur die Gummimembrane (Markierung) eingerissen, ist das Lager noch voll funktionsfähig und darf nicht erneuert werden!