Beim Typ 212 wurden mit Nachtrag 03 zur EG-Betriebserlaubnis e1*2001/116*501* die gebremsten Anhängelasten der unten genannten Baumuster erhöht.
Um diese Erhöhung auch für zuvor gefertigte Fahrzeuge nutzen zu können, wurde diese Änderung rückwirkend genehmigt.
Für Typ 212.048 (E 200 CGI) und 212.047 (E 250 CGI) kann die Erhöhung der Anhängelast nur für Fahrzeuge in Anspruch genommen werden, die mit automatischem Getriebe ausgerüstet sind.
Bei Bedarf sind diese Nachträge zur Betriebserlaubnis bis zur Änderung der Fahrzeugpapiere mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde entsprechend §13 Abs.1 FZV entfällt die Mitführpflicht.
Baumuster | Verkaufsbezeichnung | Anhängelast (kg) |
212.024 | E 350 BLUETEC | 2100 |
212.047 | E 250 CGI | 1900 |
212.048 | E 200 CGI | 1900 |
212.087 | E 350 4MATIC | 2100 |
Referenzierte Dokumente
- of3100p100001dsa Anhängelast, Bescheinigung