Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der lokalen Gegebenheiten, sowie des Nutzungsprofils, das Kühlmittel bei Fahrzeugen mit Code B3H (Sekundär-Wasser-Retarder) zusammen mit dem Ölwechsel zu erneuern ist. Fahrzeugen ohne Code B3H (Sekundär-Wasser-Retarder) behalten den regulären Kühlmittelwechsel beim Service.
Beim entsprechenden Ölwechsel ist das Erneuern des Kühlmittels, über den Schadensschlüssel 0002N-01, gemäß der Grafik abzurechnen. Bei jedem 4. Ölwechsel sind diese Kosten durch den Kunden zu tragen.
Diese Kostenübernahme ist für 5 Jahre oder bis zum Erreichen von 900.000 km gewährleistet. Je nachdem, was zuerst erreicht wird.
Es wurde ein neues Wartungsblatt erstellt.
Diese Abrechnungsweise gilt auch im Servicevertragsfall.
W20.00-A009-78
Referenzierte Dokumente
- ap0020w0011exc Wartungsdienst