Änderungshinweise
G03.30-3116-01
G03.30-3117-01
G03.30-3118-01
1 Leerlaufdämpfer
2 Riemenscheibe
b, c Leerlaufdämpfer in Verdrehstellung
3 Gelenkwellenflansch
a Leerlaufdämpfer in Grundstellung
Neuer Wartungspunkt "Leerlaufdämpfer prüfen".
Der auf der Kurbelwellen-Riemenscheibe des Motors montierte Leerlaufdämpfer (1) ist regelmäßig auf Funktion zu prüfen.
Die Prüfung muss erstmalig nach 200 Betriebsstunden, danach alle weiteren 1200 Betriebsstunden erfolgen (Fahrzeuge mit Leerlaufdämpfer ab Werk, als auch Fahrzeuge bei denen der Leerlaufdämpfer nachgerüstet wurde).
Die Prüfung muss jedoch mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Dieser Wartungspunkt wird in das "Arbeitsblatt für Wartungsarbeiten" sowie in das "Wartungsheft" aufgenommen. Für den Arbeitsumfang dürfen dem Kunden 2 AW in Rechnung gestellt werden.
Prüfanweisung:
Leerlaufdämpfer durch Drehen an der Gelenkwelle aus der Grundstellung (a) in beide Richtungen bis zum Anschlag verdrehen (b und c). Wir empfehlen die Gelenkwelle von unten mit einem Montierhebel am Kreuzgelenk zu drehen.
Die maximal möglichen Verdrehwinkel des Leerlaufdämpfers sind unterschiedlich. Bei Rechtsdrehung (Blickrichtung auf Motor) ca. 3 °, bei Linkslenkung ca. 10 °.
Falls eine Verdrehung möglich ist, kann davon ausgegengen werden, dass der Leerlaufdämpfer in Ordung ist.
Bedingt durch Reibwertschwankungen kann es vorkommen, dass der verdrehte Leerlaufdämpfer nicht mehr von alleine in seine Ausgangsstellung zurückgeht.
Dieses Verhalten ist deshalb nicht als Funktionsstörung zu bewerten. Ein Zurückdrehen des Dämpfers ist nicht erforderlich.
Sollte eine Verdrehung des Leerlaufdämpfers nicht möglich sein (Leerlaufdämpfer blockiert oder Motor wird verdreht) sind vor einem Tausch des Dämpfers die Schrauben zur Befestigung der Gelenkwelle am Leerlaufdämpfer auf richtige Länge zu prüfen (Soll M10x1x20).
Bei Verwendung längerer Schrauben wird der Dämpfer blockiert.