Ab der Motorendnummer 079797 bis Motorendnummer 186468 gibt es beim Abdichten des Steuergehäuses (1) eine Änderung.
Wird eine Undichtigkeit an dem Steuergehäuse (1) des Motors gemäß der GI01.10-N-058444 festgestellt und die Motorendnummer des Motors befindet sich in dem Nummernkreis (ab Motorendnummer 079797 bis Motorendnummer 186468), muss das Steuergehäuse (1) mit der dazugehörigen Formdichtung (2) erneuert werden.
Allgemeine Information
Es wurden in einem bestimmten Zeitraum Steuergehäuse (1) produziert und in Motoren eingebaut, bei denen die Nut (3) für die Aufnahme der Formdichtung (2), eventuell nicht maßhaltig sein könnte und es deswegen zu Undichtigkeiten an der Formdichtung (2) kommen kann.
Dem beanstandeten Steuergehäuse (1) und der dazugehörigen Formdichtung (2) muss eine Tipsfall-Kopie vor dem Rückversand beigelegt werden.
Bezüglich dem Rückversand der beanstandeten Teile beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in Ihren Garantiesystemen.
W01.60-A007-79
1 | Steuergehäuse | 3 | Nut | |
2 | Formdichtung |