SI00.20-P-0023A | Service-Information: Jährliche Erneuerung der Bremsflüssigkeit | 22.7.10 |
TYP 199, 230, 240
TYP 211, 219 bis Modell-J. 2006
mit Sensotronic Brake Control (SBC)
Für die Länder Bangladesh, China, Hongkong, Indien, Indonesien, Malaysia, Myanmar (Birma), Philippinen, Singapur, Südkorea, Taiwan, Thailand, Vietnam gelten folgende Vorgehensweisen bei Erneuerung der Bremsflüssigkeit:
Bei Fahrzeugen mit Sensotronic Brake Control (SBC) muss die Bremsflüssigkeit jährlich erneuert werden. Der Bremsflüssigkeitswechsel wird im Rahmen der Wartung durchgeführt.
Der zusätzliche Bremsflüssigkeitswechsel
(1., 3., 5. Betriebsjahr usw.) wird dem Kunden nicht berechnet und kann auf den Schadensschlüssel 43 279 01
"Bremsflüssigkeit erneuern" abgerechnet werden.
Der reguläre Bremsflüssigkeitswechsel gemäß den Vorgaben in den WIS-Serviceblättern (2., 4., 6. Betriebsjahr usw.) erfolgt wie üblich gegen gesonderte Berechnung an den Kunden.
Die Durchführung des jährlichen Bremsflüssigkeitswechsels und die Dokumentation sind durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, beispielsweise durch entsprechende lokale Serviceblätter und Eintragungen im Serviceheft.
Beim Typ 211 und 219 mit ASSYST Plus darf der zusätzliche Bremsflüssigkeitswechsel nicht im Kombiinstrument (Servicemenü "Sonderarbeiten") bestätigt werden.