SI00.10-Z-0022A | Service-Information: Fahrzeugprüfung nach Unfallverhütungsvorschriften | 8.4.09 |
TYP 163, 164, 168, 169, 170, 171, 199, 202, 203, 204, 208, 209, 210, 211, 215, 216, 219, 220, 221, 230, 240, 245, 251, 450, 451, 452, 454, 460, 461, 463, 667, 668, 670, 690, 631, 638, 639, 414, 901, 902, 903, 904, 905, 906
Rechtliche Grundlage
Die Berufsgenossenschaften (BG) schreiben für alle gewerblich zugelassenen Fahrzeuge eine jährliche Untersuchung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vor.
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Verantwortlichkeit
Diese Untersuchung liegt in der Verantwortung des Fuhrparkleiters bzw. -betreibers. Die Prüfung kann jedoch auch an dritte Sachkundige delegiert werden.
Sachkundige können sowohl geeignete Mitarbeiter des Fahrzeughalters als auch solche von technischen Überwachungsorganisationen oder Kraftfahrzeug-Fachwerkstätten sein.
Der Sachkundige unterliegt keinem Akkreditierungsverfahren.
Somit können auch Mercedes-Benz Service Betriebe die Prüfung nach UVV durchführen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, diese Prüfung für Kunden mit gewerblich zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich anzubieten.
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Prüfumfang
Die Prüfung des betriebssicheren Zustandes durch den Sachkundigen umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand des Fahrzeugs.
Zum fahrzeugtechnischen Teil gehört hier insbesondere:
Fahrwerk
Brems- und Lenkeinrichtung
Beleuchtungseinrichtungen
Die Prüfung der Elemente zur Arbeitssicherheit konzentriert sich auf bewegliche An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen), die Einrichtungen zur Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Ladewanne), Anhängekupplung, Haltegriffe, Warnweste mit Warnwestennutzungsanweisung, Warndreieck und Verbandskasten.
Die UVV wird idealerweise im Rahmen einer durchzuführenden Regelinspektion mit durchgeführt, da die Regelinspektion bereits nahezu alle Prüfumfänge für den betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs enthält.
Zur Überprüfung des arbeitssicheren Zustands, müssen von Ihnen dann noch die Warnweste, der Verbandskasten und das Warndreieck auf Vorhandensein und Zustand hin überprüft werden.
Bestätigung
Die durchgeführte UVV muss schriftlich festgehalten werden.
Dazu wurde das Dokument OF00.10-Z-3000-24A erstellt.
Zur Verrechnung der Leistung wurde die für Pkw und Nfz einheitliche Arbeits-Nr. 00-0210 (ZM) erstellt.
Weiterführende Informationen zu den Unfallverhütungsvorschriften können Sie beispielsweise unter einem der folgenden Links finden:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
www.dguv.de
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelwerk (BGVR) Online-Datenbank
www.arbeitssicherheit.de
Referenzierte Dokumente
- of0010z300024a Fahrzeugprüfung nach Unfallverhütungsvorschriften, Formular