Service-Information: Anwendung OBD-Prüfverfahren nach 3.6 der AU-Richtlinie für
Fahrzeuge mit Typgenehmigung nach 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten
Fassung
Typ si · Thema 00.10 · Version 0200 · 2016-10-04
Gültig für: Typ 405.050/101/103/121/123/201/221, 437.421/426/431/436 mit Code MS4 (BlueTec 4 (Euro IV)) mit Code MS5 (BlueTec 5) Typ 930, 932, 934, 940, 942, 943, 944, 950, 952, 953, 954, 957, 970, 972, 974, 975, 976 mit Code MS4 (BlueTec 4 (Euro IV)) mit Code MS5 (BlueTec 5) mit Code MS7 (BlueTec EEV) Typ 949 mit Code MS4 (BlueTec 4 (Euro IV)) mit Code MS5 (BlueTec 5)
Service-Information: Anwendung OBD-Prüfverfahren nach 3.6 der AU-Richtlinie für Fahrzeuge mit Typgenehmigung nach 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung
Mit einer Service-Information aus dem Jahr 2008 und der Einführung der neuen AU-Richtlinie zum 01.10.2008 hat die Daimler AG für alle Nutzfahrzeuge mit einem entsprechenden OBD-System das OBD-Verfahren für die Abgasuntersuchung frei gegeben. Nach 1.1.8 der AU-Richtlinie kann der Fahrzeughersteller das OBD-Verfahren (3.6 AU-Richtlinie) frei geben. Das OBD-System muss den Bestimmungen der Richtlinie 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung entsprechen (Feld V, 9 der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
Diese grundsätzliche Freigabe des OBD-Verfahrens für Fahrzeuge mit einem OBD-System nach Bestimmungen der Richtlinie 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung ist mit Nutzung des AU-Gerätes in Verbindung mit AU-Software nach Geräteleitfaden 5 nur noch eingeschränkt möglich. Aus diesem Grund ist eine Änderung der Herstellervorgabe der betroffenen Fahrzeuge für die AU-Durchführung notwendig.
Änderung der Herstellervorgabe
Mit Veröffentlichung dieser Service-Information ist das OBD-Verfahren (3.6) nach 1.1.8 der AU-Richtlinie nur noch für Fahrzeuge mit einem OBD-System nach Bestimmungen der Richtlinie 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung mit folgenden Angaben in dem Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 anzuwenden:
Feld 14.1 (Code Emissionsklasse)
0683, 0684
0690, 0691
Für Fahrzeuge mit einem OBD-System nach Bestimmungen der Richtlinie 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung mit einer Angabe kleiner gleich 0682 im Feld 14.1 ist die AU nach AU-Richtlinie 3.5 (Diesel-Verfahren) in Verbindung mit einer Rauchgasmessung (Trübungsmessung) durchzuführen. Die notwendige Drehzahl- und Temperaturerfassung kann weiterhin über die OBD-Schnittstelle erfolgen.
Schema Identifikation Auswahl Prüfverfahren AU für betroffene Fahrzeuge:
W00.10-1238-06
An folgenden Beispielen wird die Anwendung der neuen Herstellervorgabe zur Abgasuntersuchung anschaulich dargestellt.
Fahrzeugbeispiel
Anzuwendendes AU-Verfahren
Atego (Typ 970 025) mit Emissionsschlüssel 0680
Dieselverfahren mit Rauchgasmessung (3.5 AU-Richtlinie)
Actros (Typ 932 141) mit Emissionsschlüssel 0682
Dieselverfahren mit Rauchgasmessung (3.5 AU-Richtlinie)