Im Sinne individueller Kundenwünsche geben wir folgende Varianten bekannt:
Ablastungen
Ablastungen können den Kundenwünschen entsprechend ohne technische Änderungen bzw. Bescheinigungen von der technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr durchgeführt werden.
Auflastungen
In der nachfolgenden Tabelle sind alle Möglichkeiten von Auflastungen aufgeführt, darüber hinausgehende Auflastungen sind nicht realisierbar.
Für die Baureihe 901 ist eine Auflastung nicht möglich.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist für Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse > 3.500 kg mit Erstzulassung ab dem 1. April 2001 ABS vorgeschrieben.
Auflastungsmöglichkeiten
1 Baureihe 902: Auflastung von 2.800 kg auf 2.810 kg zulässige Gesamtmasse
2 Baureihe 902: Auflastung von 2.800 kg auf 2.950 kg zulässige Gesamtmasse
3 Baureihe 903: Auflastung von 2.800 kg auf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse bei Code XG6 (Gewichtsvariante 2.800 kg)
4 Baureihe 903: Auflastung von 2.800 kg auf 3.510 kg zulässige Gesamtmasse bei Code XG6 (Gewichtsvariante 2.800 kg)
5 Baureihe 903: Auflastung von 3.500 kg auf 3.510 kg zulässige Gesamtmasse
6 Baureihe 903: Auflastung von 3.500 kg auf 3.800 kg zulässige Gesamtmasse (nur RTW/KTW und Reisemobil)
7 Baureihe 904: Auflastung von 3.500 kg bzw. 4.000 kg auf 4.600 kg zulässige Gesamtmasse bei Code X15 (Gewichtsvariante 4.000 kg), bei Code X16 (Gewichtsvariante 3.500 kg)
8 Baureihe 905: Auflastung von 5.000 kg auf 5.990 kg zulässige Gesamtmasse bei Code XH0 (Gewichtsvariante 5,0 t (1,9/3,6))
Bild-Pos., etc. | Arbeits-Hinweise | ||
1 | Anfordern von Bescheinigungen | ||
Daimler AG |
Referenzierte Dokumente
- si0001s0010a Service-Information: Erstellung von Herstellerbescheinigungen