SI00.00-Z-0002A | Service-Information: Verantwortlichkeiten im Rahmen der ab 01.10.2003 gültigen After-Sales Standards für Werkstätten mit ab diesem Zeitpunkt oder später gültigen, neuen GVO-angepassten Kundendienst- und Teilevertriebsverträgen | 11.8.03 |
TYP alle
Aufgrund der im Zuge der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) ab 01.10.2003 gültigen After-Sales Standards möchten wir Sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
"Für sämtliche Arbeiten an Kraftfahrzeugen liegt die Verantwortung für die Durchführung anhand der im Werkstatt-Informations-System (WIS) beschriebenen Reparaturmethoden, die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Sicherstellung der Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeugs ausschließlich bei der vom Kunden beauftragten Werkstatt."