Aus gegebenem Anlass möchten wir bei den oben genannten Fahrzeugen auf Folgendes hinweisen:
Im Beanstandungsfall an Aggregaten (Motor, Getriebe, Verteilergetriebe sowie Vorder- und Hinterachse) dürfen bis auf Weiteres keine Befundungen bzw. Reparaturen auf Garantie und/oder Kulanz vorgenommen werden, welche ein Öffnen bzw. die Zerlegung des Aggregats bedingen.
Zu jeder Beanstandung von Aggregaten während der Garantie oder Kulanzzeit ist ein XENTRY TIPS-Fall zu erstellen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.