os8610p100003a

Hinweise zur Entsorgung von Zündpillen

Typ os · Thema 86.10 · Version 0102 · 2011-07-21

Gültig für: TYP 220 mit CODE (Z04) Leichtpanzerung mit Feuerlöschanlage TYP 220 mit CODE (Z07) Höchstschutz mit Feuerlöschanlage TYP 221 mit CODE (Z07) Höchstschutz mit CODE (Z21) Feuerlöschanlage TYP 463.236 /241 /248 mit CODE (979) Sonderschutzausführung mit Feuerlöschanlage'

Einordnung

Funktionsgruppe 3 Aufbau › 86 Notgeräte, Behindertengerechte Ausstattung, Sanitäre Ausrüstung, Küche › 86.10 Notgeräte — Baureihe 220 · Baureihe 221 · Baureihe 463 (Baumuster 236, 241, 248)

OS86.10-P-1000-03A

Hinweise zur Entsorgung von Zündpillen

Zündpillen für Feuerlöschanlagen müssen vor der Entsorgung, entsprechend den Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften, durch elektrisches Auslösen unbrauchbar gemacht werden, anderenfalls besteht durch unbeabsichtigtes bzw. unsachgemäßes Auslösen der Zündpille Gefahr von Personen-, Sach- und Umweltschäden.

Vor dem Auslösen muss die Zündpille an einem dafür vorgesehenen, leeren Löschmittelbehälter oder in einer geeigneten Haltevorrichtung fixiert werden. Austrittsöffnung der Zündpille keinesfalls verschließen oder teilweise verdecken, Gase müssen ungehindert entweichen können. Bereich absperren und vor Zugriff schützen.