Zündpillen für Feuerlöschanlagen müssen vor der Entsorgung, entsprechend den Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften, durch elektrisches Auslösen unbrauchbar gemacht werden, anderenfalls besteht durch unbeabsichtigtes bzw. unsachgemäßes Auslösen der Zündpille Gefahr von Personen-, Sach- und Umweltschäden.
Vor dem Auslösen muss die Zündpille an einem dafür vorgesehenen, leeren Löschmittelbehälter oder in einer geeigneten Haltevorrichtung fixiert werden. Austrittsöffnung der Zündpille keinesfalls verschließen oder teilweise verdecken, Gase müssen ungehindert entweichen können. Bereich absperren und vor Zugriff schützen.